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Viel Geld für wenig Staub

Ab 2015 gelten neue Grenzwerte für die Holzresteverbrennung
Viel Geld für wenig Staub

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) sieht ab dem 1. Januar 2015 neue Grenzwerte bei der Holzresteverbrennung vor. Davon ist auch das Tischler- und Schreinerhandwerk betroffen. Unser Tipp: Investieren Sie bei Bedarf noch in 2014 und sparen so viele tausend Euro!

Autor: Rainer

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