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Sachverständige aufgepasst!

Trotz offener Fragen: Neues JVEG ist anzuwenden
Sachverständige aufgepasst!

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ist zum 1. September 2013 in überarbeiteter Form inkraft getreten. Im Mai 2004 erstmals veröffentlicht, greift nun die von der Bundesregierung angestrebte Modernisierung des Gesetzes, die abrechnungstechnisch von den Sachverständigen anzuwenden ist.

Autor: Ralf Spiekers

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