Ab 1. April 2014 werden deutliche Veränderungen bei den Nachweisverfahren von Trockenbausystemen wirksam. Das führt zu umfangreicheren und detaillierteren Vorgaben für Prüfinstitute sowie zu einer merklich restriktiveren Umsetzung der Vorgaben. So werden bestehende (und gewohnte) Nachweise über allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) zum Teil ihre Gültigkeit verlieren.
Die entsprechenden Systemkonstruktionen müssen nach den neuen Vorgaben erneut geprüft werden. Voraussichtlich werden die bei der Prüfung eingesetzten Konstruktionskomponenten vom Prüfinstitut eindeutig mit Produktnamen und Hersteller spezifiziert. Damit wird die Verwendung ähnlicher, nach Normen (z.B. DIN EN 520 oder DIN 18180) geregelter Komponenten auf Basis eines abP nicht mehr möglich sein.
Den aktuellen Stand zu den neuen Nachweisverfahren und seinen Auswirkungen hat Knauf in der Broschüre „Sicherheit mit System“ zusammengestellt. Die Broschüre steht zum Abruf auf:
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