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Alltäglicher Streitfall „Schutz der Leistung“

VFF-Fachtagung VOB und Recht
Alltäglicher Streitfall „Schutz der Leistung“

Alltäglicher Streitfall „Schutz der Leistung“
Die Referenten der VFF-Tagung zum „Schutz der Leistung“ nach der Podiumsdiskussion (v. l.): Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a. D. und ehemaliger Vorstandsvorsitzender DVA, Ulrich Schröder, Richter am OLG Frankfurt/Main, VOB-Berater Jürgen Luckas vom VFF (Leitung und Moderation), VFF-Justiziar Prof. Christian Niemöller von der Kanzlei SMNG, Lutz Krebbers von der Krebbers GmbH & Co. KG und Oliver Windeck von der Metallbau Windeck GmbH.
Wie kann ich die frisch montierten Fenster vor der Beschädigung durch nachfolgende Gewerke schützen? Wie lange bleibt die Schutzverpflichtung beim Unternehmer? Und wie weit reicht sie? Diese und andere Fragen zum Thema „Schutz der Leistung“ standen im Zentrum der Vorträge und Diskussionen auf der Fachtagung VOB und Recht des Verbands Fenster + Fassade (VFF) am 6. November 2013 in Frankfurt. Rund 50 Teilnehmer besuchten die von Jürgen Luckas, dem VOB-Berater des VFF, geleitete Veranstaltung.

Schutz der Leistung Oliver Windeck, Geschäftsführer der Metallbau Windeck GmbH, und Lutz Krebbers, geschäftsführender Gesellschafter der Krebbers GmbH & Co. KG, stellten Umfang und Problematik des Themas aus Sicht der Praxis dar. Windeck betonte, dass schon bei der Vertragsverhandlung dieses Thema angesprochen werden sollte. Und bereits beim Einkauf muss darauf geachtet werden, dass die Profile ohne Schäden geliefert werden. Diese Schutzaufgabe zieht sich dann weiter durch die Fertigung, den Transport, die Montage und schließlich auf die Zeit bis zur Abnahme. Gerade in diesem Zeitraum, wenn beispielsweise die Putzer, Trockenbauer oder Fliesenleger kommen, ist der Schutz der Leistung am schwierigsten.
Hier entstehen auch die häufigsten Probleme. Metall- und Kunststoffprofile können beispielsweise mit Folien vor Beschädigungen geschützt werden. Ein frisch lackiertes Holzfenster verträgt dagegen keine Schutzfolien. Somit sei der Schutz der Leistung für den Holzfensterbauer deutlich schwieriger, wie Lutz Krebbers anhand eigener Praxisbeispiele erläuterte. Krebbers, der ein ernüchterndes Bild der Problematik zeichnete, betonte unter anderem auch die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers.
Frist zur Abnahme setzen Dass auch die Juristen bei diesem brisanten Thema, das seit 1926 im Teil B der VOB geregelt ist, nicht immer zu den gleichen Situationseinschätzungen und Schlussfolgerungen kommen, zeigten die Vorträge und Diskussionen renommierter Baurechtler zur Frage „Schutz der Leistung“.
Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a. D. und ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA), erläuterte die unterschiedlichen Risikosphären der Leistungs-, Vergütungs- und Sachgefahr. Als Maßnahme gegen unbillige und zeitlich andauernde Schutzverpflichtungen empfahl er den Unternehmen, dem Auftraggeber eine Abnahme anzubieten, sobald das Werk abnahmereif ist. Zudem solle er mit einer Frist den Auftraggeber in Annahmeverzug setzen.
Ulrich Schröder, Richter am OLG Frankfurt/Main, wunderte sich, dass dieses brisante Thema relativ selten bis zum OLG vordringt. Auch die von ihm vorgestellten Fälle zeigten, wie wichtig die zeitnahe Abnahme ist. Zudem wies er daraufhin, dass vom Auftraggeber bei der Abnahme nicht erkannte Mängel nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden können. Solche Mängel wie etwa eine Verschmutzung oder ein Kratzer gehören natürlich nicht zu den Mängeln, die unter das Gewährleistungsrecht fallen.
Zeitnahe Abnahme
In der Podiumsdiskussion unter Moderator Jürgen Luckas stieß zur Runde der Referenten noch der Baurechtler und VFF-Justiziar Prof. Christian Niemöller von der Kanzlei SMNG. Die Fragen aus dem Teilnehmerkreis der Veranstaltung drehten sich um die Abnahmeverzögerung, eine mögliche Teilabnahme, die Vergütung der Mehraufwendung für den Schutz der Leistung sowie unkalkulierbare Unternehmerrisiken wie beispielsweise Diebstähle auf ungesicherten Baustellen.
„Eine zeitnahe Abnahme ist das beste Mittel gegen Probleme beim Schutz der Leistung“, so das Fazit von Tagungsleiter Jürgen Luckas. „Ansonsten ist das Problemfeld zu vielfältig, um einfache Rezepte geben zu können. Voraussetzung für alle erfolgreichen Strategien im Umgang mit diesem fast alltäglichen Problem ist ein entsprechendes Problembewusstsein. Und dazu hat, wie die Resonanz der Teilnehmer zeigt, die Fachtagung auf eine differenzierte und gleichwohl verständliche Weise beigetragen.“
Schutz der Leistung „Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen.“ VOB, Teil B, § 4, Absatz 5.
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