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DHTI informierte bei Treppen-Fachtagung

Neue Zulassung in der Prüfung
DHTI informierte bei Treppen-Fachtagung

Fast 50 Teilnehmer kamen im November 2023 zu einer Treppen-Fachtagung des deutschen Holztreppen Instituts (DHTI) nach Fulda. Die Mitglieder erfuhren, dass das Institut aus seinen Haushaltsmitteln eine Zulassung für eine aufgesattelte Treppe in einer Materialstärke unterhalb des Regelwerks in voraussichtlich sechs Grundrissformen betreibt. Dazu findet bei der Hochschule in Wiesbaden eine Prüfung einer mittig viertelgewendelten Treppe mit 17 Steigungen statt. Die Lizenz dieser neuen Zulassung steht allen aktuellen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung und neuen Mitgliedern gegen eine Einmalgebühr.

Problemfall Holzstufen auf Betontreppenläufen

Im ersten Referat der Tagung widmete sich Lui Schuster vom Klebtechnikspezialisten Wakol aus Pirmasens dem speziellen Problem von Holzstufen auf Betontreppenläufen. Bei Beton ist eine Feuchtemessung nicht oder nur mit enormen Aufwand möglich, außerdem braucht Beton gut zwei Jahre, um entsprechend trocken zu sein. Er verhält sich also anders als Estrich, der üblicherweise nach 25, maximal 28 Tagen als belegreif gilt, wobei dennoch eine Feuchtigkeitsmessung nach der CM-Methode unumgänglich ist. Um die Wartezeit von zwei Jahren zu umgehen, helfe nur eine gute Vorbereitung der Verlegung, indem vor deren Beginn mindestens zwei Wochen lang das spätere Raumklima in dem Bereich mit dem Betontreppenlauf und dann eine Dampfbremse durch geeignete Materialien hergestellt wird. Dabei ist es wichtig, dass die Schicht mit der Dampfbremse auf den Beton aufgebracht wird, selbst wenn anschließend eventuelle Höhenangleichungen der Stufen mit Estrich erreicht werden.

Kragstufentreppen richtig befestigen

Der Vortrag von Professor Robert Kanz dreht sich dann um Entwurfsgrundlagen und Konstruktionsmöglichkeiten bei Kragstufentreppen. Er machte deutlich, dass eine Befestigung einer Kragstufentreppe in einer Wand aus Mauerwerk nicht funktionieren kann. Die Befestigung in der einen oder anderen Mauerwerksfuge ist unvermeidlich, aber letztlich auch nicht tragfähig. Am Ende führt der Druck auf die Wand durch die Belastung durch den Kragarm zu Rissen in den Fugen und im schlimmsten Fall zu einer Instabilität der gesamten Wand und der Treppenkonstruktion. Ein kritischer Moment bei der Montage einer Kragstufentreppe und eigentlich jeder Treppe ist die Reinigung der Bohrlöcher. Denn der Staub in diesen verhindert die Bindung an den Untergrund.

Wenn aber handwerklich sauber gearbeitet wird, seien die vom DHTI entwickelten Befestigungen der Kragstufentreppe zum Beispiel an einer Holzständerwand statisch nachweisbar und damit zulässig. So könne das ästhetische Potenzial der Kragstufentreppe für die moderne Architektur unbedenklich genutzt werden.

Materialien mit Prüfzeugnis

Ein Anwendungstechniker von Pauli + Sohn aus Waldbröl, einem Anbieter von Ganzglas-Geländersystemen, zeigte anhand vieler Beispielen, dass an einer Nutzung von statisch nachgewiesenen, mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen ausgestatteten Befestigungsprofilen und Gläsern kein Weg vorbeiführe, wenn man als Treppenhersteller/-monteur auf der sicheren Seite sein möchte. Dann könne man auch so manches architektonische Wagnis rechtlich sauber umsetzen.

Der Vortrag von DHTI-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Michael Peter zum Verbraucherwiderruf und die Vorstellung der BVTG-Richtlinien durch Diplom-Ingenieur Heinz Lammers rundeten die Veranstaltung ab. (bs)

www.dhti.de

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