1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

… Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung

Bundeskabinett beschließt Novellierung des …
… Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung hat heute in ihrer 132. Kabinettsitzung in Berlin den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.

Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen – in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben – Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Die Erhöhung der Energieeffizienz ist eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Insbesondere die Einsparpotenziale bei Gebäuden gilt es zu nutzen. Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. Wichtig ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz. Durch technologieneutrale Vorgaben ermöglichen wir ein breites Angebot an günstigen, energieeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen.“
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer: „Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß – mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Für den Gebäudebestand sehen wir bewusst von Verschärfungen ab. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Das bedeutet Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten sind maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch das schafft Planbarkeit für Investitionen. Denn: Sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen – für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir setzen deshalb auf Anreize, nicht auf Zwang.“
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei die Novellierung der EnEV und des EnEG. Die Reform setzt dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieeffizienz als Entscheidungskriterium zu nutzen und verbessert ihre Position als Nachfrager.
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de