In dem seit April 2012 laufenden Patentrechtsstreit zwischen der Weinig AG und der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH werden im März dieses Jahres wichtige erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts erwartet.
Die Klägerin, Michael Weinig AG, sieht sich in ihren Rechten aus dem Patent DE 101 37 839 verletzt und hat deshalb bei dem Landgericht Mannheim gegen Homag eine Patentverletzungsklage erhoben. Das streitgegenständliche Patent wird in den Conturex-Fenster-Fertigungsmaschinen der Weinig AG eingesetzt. Die in der Längsprofiliereinheit verfahrbar und spiegelbildlich zueinander angeordneten Vorschubeinheiten (Spanntische) erlauben die Übergabe eines Werkstücks von einer Vorschubeinheit an die andere durch übergreifendes Spannen der Werkstücke. Nach Ansicht von Weinig setzt Homag die geschützte Technik bei den Bearbeitungszentren BMB 900 powerProfiler zur Fensterteilefertigung in patentverletzender Weise ein.
Homag ist der von Weinig behaupteten Patentverletzung beim Landgericht Mannheim entgegengetreten. Zugleich hat Homag gegen das streitgegenständliche Weinig-Patent DE 101 37 839 Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht in München erhoben. Das Bundespatentgericht wird über die Nichtigkeitsklage am 19. März 2013 entscheiden. Wenige Tage später, am 22. März 2013, wird sodann das Landgericht Mannheim das Urteil im Patentverletzungsverfahren verkünden.
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