Fußbodenbeläge aus Bambus werden fälschlicher Weise oft als Parkett bezeichnet. „Diese Bodenbeläge bestehen allerdings aus einem Gras und nicht aus Holz“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Haupt-verbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH), Dirk-Uwe Klaas. Eine Norm, die Fußboden aus Bambus regelt, gebe es derzeit noch nicht. „Aus diesem Grund beschäftigt sich seit kurzem eine Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene mit diesen Produkten und will für entsprechende Klarheit sorgen.“
Das Rohmaterial für Bodenbeläge aus Bambus stamme meist aus Asien, insbesondere aus China. Die größtenteils eingesetzte Grasart ist Phyllostachys Heterocycla Pubescens, die in China als „Mao Zhu“ bezeichnet wird. Da oft qualitativ schlechte Ware nach Europa kommt, liegt es auch im besonderen Interesse der Verbraucher, dass mit normativen Regelungen zu Eigenschaften, Qualität und Prüfverfahren für sichere Produkte gesorgt wird. Daher wurde auf europäischer Normungsebene (CEN) eine technische Arbeitsgruppe unter dem Bereich CEN/TC 175/WG 33 (Round and sawn timber – Specific user requirements – Timber flooring) etabliert, die valide Prüfungen und technische Spezifikationen für Bodenbeläge aus Bambus erarbeiten soll.
Für Parkett gibt es ein umfangreiches Normenwerk, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. „Alleine schon deswegen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass nur Parkette mit CE-Kennzeichnung in Europa und in Deutschland zusätzlich mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung in Verkehr gebracht werden dürfen, können sich Verbraucher hierzulande bei der Verwendung von Parkett gut aufgehoben fühlen“, so Klaas.
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