Türen müssen nicht mit allen erforderlichen Beschlägen komplett geliefert werden, so der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). Zu diesem Ergebnis sei eine vom Verband beauftragte Fachanwältin in einem Kurzvermerk gekommen. Anlass hierfür war eine anderslautende Behauptung eines Herstellers, welche für Verunsicherung im Markt gesorgt habe.
Bezug auf europäische Normen
Hauptpunkt der Argumentation ist, dass die Beschlagkomponenten keinen Einfluss auf die Leistungseigenschaften der Tür haben. Ferner wird in den europäischen Normen für Außentüren hEN 14351-1 und Innentüren EN 14351-2 (nicht im OJEU genannt, daher nicht harmonisiert) nicht auf einzelne Beschlagkomponenten hingewiesen.
Im Kurzvermerk heißt es dazu: „Eine Ergänzung von Komponenten, die keine Auswirkung auf die für den Verwendungszweck erforderlichen Leistungseigenschaften haben, ist ohnehin immer möglich.“ Mehrere Fundstellen in den Normen weisen eindeutig auf die Austauschbarkeit bzw. Ergänzungsfähigkeit hin, so insbesondere Tabelle A1 in Anhang A.
Ausnahme bei Brandschutztüren
Ausgenommen hiervon sind Türen für den Brandschutz nach EN 16034, allerdings nur Außentüren, da die Norm für Innentüren nicht als harmonisierte Norm gilt. Für Brandschutz-Innentüren gelten unverändert nationale Regelungen. Bei Brandschutztüren dürfen Komponenten nicht ohne weiteres ausgetauscht werden, was auch der bisher gängigen Praxis entspricht. Für Türen mit besonderen Anforderungen schlägt die Rechtsanwältin das Beifügen einer Liste mit möglichen Produkten vor.
Bänder werden allerdings als Mindestbestandteil der Tür eingestuft und sind nicht austauschbar, da diese das Türblatt mit der Zarge verbinden. (bs)