Europäische Vorgaben sehen zahlreiche Änderungen des Verbraucherrecht vor. Die neuen, zumeist im BGB aber auch in anderen Gesetzen verstreuten Detailvorschriften, müssen künftig bei Verträgen mit Verbrauchern zwingend beachtet werden. Allein die Lesbarkeit und Handhabbarkeit der verbraucherrechtlichen Vorschriften erweist sich für den nicht geschulten Rechtsanwender zunehmend als schwierig.
Das Gesetz zur Umsetzung der einheitlichen Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) tritt am 13. Juni 2013 in Kraft. Es bleibt den Betrieben deshalb nicht allzu viel Zeit, um sich mit den neuen Vorschriften umfassend auseinander zu setzen und ihre Vertriebspraxis mit Verbrauchern an die neuen formalen und inhaltlichen Anforderungen anzupassen.
In der aktuellen Ausgabe der Gewerbeinformation des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) wird umfassend das neue Verbraucherrecht von Dr. Markus Peifer, Rechtsanwalt und Referent für Wirtschaftsrecht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dargestellt. Sein Fazit: „Ungeachtet der im Ergebnis kritisch zu bewertenden Entwicklung des Verbrauchervertragsrechts enthalten die neuen Vorschriften an vielen Stellen Erleichterungen, die gerade für Handwerksbetriebe interessant sind. Diese, insbesondere im Zusammenhang mit den Informationspflichten bestehenden Ausnahmeregelungen sollten von den Betrieben genutzt werden.“
Hier gehts direkt zur neuen Gewerbeinformation
Die Gewerbeinformation des Westdeutschen Handwerkskammertages kann auch kostenfrei beim Westdeutschen Handwerkskammertag bezogen werden.
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