Über aktuelle Anforderungen an Wintergärten informiert das Merkblatt 01. Im Jahr 2020 wurde die „Energie-Einsparverordnung“ (EnEV) durch das „Gebäude-Energiegesetz“ (GEG) ersetzt. Für den Bundesverband Wintergarten ergab sich daraus die Aufgabe, das Merkblatt 01 zu überarbeiten und zu aktualisieren. Auf insgesamt 18 Seiten informiert es u. a. über:
- Definition Wintergarten
- Energiesparender Wärmeschutz von Wintergärten gemäß GEG
- Vollzug (Erfüllungserklärung, Pflichtangaben, private Nachweise)
- Übergangsvorschriften
- Anhang mit den zulässigen Höchstwerten verschiedener Bauteilgruppen.
MItgliedsbetriebe des Bundesverbandes finden das Merkblatt im internen Bereich auf der Hompage. Nicht-Mitglieder können es gegen eine Schutzgebühr in der Geschäftsstelle bestellen. (bs)
www.bundesverband-wintergarten.de
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