Die Produktprüfungen und Verfahrensabläufe der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. entsprechen den strengen RAL-Vorgaben. Das wurde kürzlich vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) bestätigt. Damit ist die Gütegemeinschaft weiterhin berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL-Gütezeichen – RAL-GZ 607 – zu verleihen.
Garantie für Kunden
Mit dem RAL-Gütezeichen Schlösser und Beschläge wurden bestimmte Qualitätsstandards festgelegt. Sie sichern die Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Produkte. „Das Gütezeichen garantiert, dass der Kunde qualitativ hochwertige Schlösser und Beschläge erhält“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. „Wir freuen uns, dass wir mit dem bestandenen RAL-Monitoring nun erneut die Bestätigung haben, ordnungsgemäß und unabhängig die Einhaltung der Qualitätsvorgaben unserer RAL-Richtlinien zu erfüllen.“
Die Gütegemeinschaft verleiht Gütezeichen für Einsteck-, Rohrrahmenschlösser und Mehrfachverriegelungen (RAL-GZ 607/2), Dreh- und Drehkippbeschläge (RAL-GZ 607/3), Schutzbeschläge (RAL-GZ 607/6), Tür- und Sicherheitstürbänder (RAL-GZ 607/8), Fenstergriffe und Fenstergriffe mit Schutzwirkung (RAL-GZ 607/9) sowie Oberlichtbeschläge (RAL-GZ 607/12). (bs)
www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de