Einen Arbeitsunfall anzeigen, ein Unternehmen an- oder abmelden – seit Jahresbeginn 2023 stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch online zur Verfügung, berichtet der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Unter www.serviceportal-unfallversicherung.dguv.de können Unternehmen und Versicherte Anliegen zeit- und ortsunabhängig erledigen. Auch über den Portalverbund von Bund und Ländern (www.bund.de) können Versicherte die Serviceleistungen abrufen.
Bescheide und Mitteilungen im Postfach
Je nach Serviceleistung und gewähltem Kommunikationsweg müssen sich die Nutzer identifizieren oder elektronisch ausweisen. Dies können sie über die sicheren Angebote des Bundes erledigen: Versicherte über das sogenannte Nutzerkonto Bund (BundID), Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“. Auch die Bundesländer bieten eigene Länderkonten an, die ebenfalls im Serviceportal genutzt werden können.
Antragstellende können sich über die Konten einmalig ausweisen und auf diese Authentifizierung bei jedem weiteren Behördenkontakt zurückgreifen. Zudem können Daten hinterlegt, diese in verschiedene Formulare übernommen sowie Bescheide und Mitteilungen im Postfach digital empfangen werden. Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot, die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben erhalten. (bs)