Aktuell gibt es im Handwerk erst 189 Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit. Das entspricht 0,2 % der Ausbildungsverhältnisse im Handwerk insgesamt und liegt genau im Bundesdurchschnitt. 4 % dieser Auszubildenden sind männlich. Die Teilzeitausbildung wird am stärksten von alleinerziehenden Müttern nachgefragt. Seit dem Jahr 2005 gibt es die Teilzeitausbildung offiziell im Gesetz, das diese Ausbildungsform für Personen vorsieht, die ein „berechtigtes Interesse“ haben. Hierzu zählen neben Alleinerziehenden auch Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen oder z.B. Hochleistungssportler. Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt oder nicht.
Derzeit bilden die nordrhein-westfälischen Handwerksbetriebe in 25 Berufen in Teilzeit aus. Am stärksten sind die Berufe Friseur/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk und Bürokaufleute vertreten. Darüber hinaus auch Augenoptiker/in, Tischler/in, Konditor/in, Maler/in und Lackierer/in sowie Orthopädieschuhmacher/in. Jeweils in nur einem Kammerbezirk in NRW wird z.B. auch in den Berufen Vergolder/in, Bestattungsfachkraft, Maßschneider/in und Zahntechniker/in ausgebildet.
In Berufen, in denen in der eigenen Werkstatt, im Büro oder im Ladenlokal gearbeitet wird, ist die Teilzeitausbildung besser umzusetzen als in Berufen, in denen man beim Kunden vor Ort tätig ist. Die Kammern beobachten, dass Betriebe, die Erfahrung in der Beschäftigung von Teilzeitkräften haben, auch deutlich offener mit Teilzeitausbildung umgehen.
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