Erschienen sind die überarbeiteten VFF-Merkblätter VOB.01: 2019-04 „Schnittstellen-Definition für die Planung und Durchführung von Fenster- und Fassadenaufträgen“ und VOB.02: 2019-04 „Werkstatt-, Montageplanung und Dokumentation – Umfang und Ausführung“. Die Überarbeitung erfolgte vor allem aufgrund rechtlicher Neuregelungen und der zunehmenden Digitalisierung im Projektablauf.
Das Merkblatt VOB.01 soll die Schnittstellen beim Bauprojekt, besonders den unklaren Begriff der Ausführungsplanung (Ausführungsunterlagen für den Auftragnehmer) definieren, damit die Leistungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer voneinander abgegrenzt werden können. Außerdem gibt das Merkblatt nun auch eine Übersicht über die relevanten ATV und wichtige praktische Tipps für den Auftraggeber.
Merkblatt VOB.02 qualifiziert und quantifiziert die unscharfen Begriffe „Werkplanung“ und „Dokumentation“, um damit die Leistungspflicht des Auftragnehmers und der Auftraggeber konkret zu beschreiben.
„Wir mussten die beiden Merkblätter aufgrund umfangreicher Änderungen im BGB, in relevanten Teilen der VOB/C und im generellen Projektablauf durch die Digitalisierung aktualisieren“, erläutert Markus Christoffel, VOB- und Baurechtsexperte beim VFF. „Hervorheben möchte ich dabei den hohen Einfluss der relevanten DIN ATVs in der VOB/C, beispielsweise für die Tischler- und Metallbauarbeiten.“ (bs/Quelle: VFF)
Die beiden Merkblätter können als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen eingesehen werden.