Seit Januar 2020 fördert die KfW wieder den Umbau zu barrierefreien Wohnungen mit Zuschüssen von bis zu 6250 Euro. Maßnahmen innerhalb dieses Programms sind z. B. die Schaffung von bodengleichen Duschen oder das Entfernen von Schwellen vor und in der Wohnung, so das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau.
Wie hoch kann der Zuschuss sein?
Maximal 12,5 % der förderfähigen Kosten können bezuschusst werden, die Mindestinvestitionskosten betragen 2000 Euro. Insgesamt stehen 100 Mio. Euro bereit. Alternativ kann auch die Kreditvariante in Anspruch genommen werden: Die Höhe liegt bei bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit bei 0,78 % effektivem Jahreszins.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann beantragen
Die KfW fördert nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden. Interessierte sollten sich daher zunächst beraten lassen, welche barrierereduzierenden Maßnahmen bei ihnen sinnvoll sind, und sich ein Angebot ausstellen lassen. Mit dem Angebot kann dann der Förderzuschuss bei der KfW beantragt werden.