Eine Tischlerei aus Niedersachsen unterzog eine Brandschutztür, die sie auf Basis einer T30-Zulassung der TSH System GmbH fertigte, einem unfreiwilligen Praxistest. Ihre erste Tür baute sie für den eigenen Betrieb, sie trennt das Späne-/Brikettlager von der Werkstatt. In einer Sommernacht im Juli dieses Jahres zog ein Unbekannter durch den Ort und beging an mehreren Gebäuden Brandstiftung.
Gegen 3 Uhr morgens legte er auch Feuer am Brikettlager der Tischlerei, erst gegen 6:30 Uhr konnte der Brand gelöscht werden. Mehr als 70 % der gesamten Betriebsstätte, das Inventar sowie zahlreiche fertige Erzeugnisse wurden zerstört.
Nach Abschluss der Löschmaßnahmen dann die Überraschung: Die T30-Tür war noch vorhanden und hatte erstklassig funktioniert. Die Seite, die dem Feuer ausgesetzt war, bestand nur noch aus verkohltem Holz – die gegenüberliegende Seite sah nahezu unbeschadet aus.
Trotz der, an sich großen Katastrophe, meinte der Tischler nicht ganz ohne Stolz: „Beeindruckend, was so eine Tür kann, wenn man sie richtig baut! Ich habe den Beweis, dass meine Türen funktionieren. Meinen Kunden kann ich nun die Funktion der T30-Türen mit den Bildern belegen.“ Zum Nachahmen sollte diese Erfahrung aber nicht anregen. So ein Brand ist immerhin existenzgefährdend, so der Tischlermeister.
Die Tür besteht aus einer 44 mm dicken Stäbchenplatte der Fa. Moralt und hat unter dem Anleimer einen Aufschäumstreifen, der bei entsprechender Hitze den Anleimer zur Zarge drückt und so die Fuge schließt. In Verbindung mit der fachgerechten Montage hat die Tischlerei eine hundertprozentige Arbeit geleistet.
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