1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Attraktives Geldgeschenk vom Staat

Neue Eigenheimzulage
Attraktives Geldgeschenk vom Staat

Die Eigenheimzulage wird trotz der von diesem Januar an geltenden Neuregelung eine nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau e. V. (BDF) lohnende Unterstützung für private Bauherren sein denn immerhin bleiben 70 Prozent der Zulage erhalten. „Für Baufamilien ist nach wie vor eine hohe Förderquote drin: Das Geldgeschenk vom Staat kann ein Fünftel der Baukosten decken. So wirft die Investition in das eigene Zuhause sogar noch eine attraktive Rendite ab“, sagt BDF-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Ab sofort beträgt die Grundförderung ein Prozent der Baukosten inklusive Grund und Boden. Neu ist, dass dazu auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung zählen. Maximal werden acht Jahre lang 1250 Euro pro Jahr an Grundförderung gewährt. Familien mit Kindern unterstützt der Staat zusätzlich mit einer so genannten Kinderzulage von 800 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Aber: Die Summe der Einkünfte darf zusammengerechnet 70 000 bei Alleinstehenden (140 000 bei Ehepaaren) nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 30 000 Euro für jedes Kind. Mehr Infos gibt es unter: www.bdf-ev.de

Tags
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de