Die Eigenheimzulage wird trotz der von diesem Januar an geltenden Neuregelung eine nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau e. V. (BDF) lohnende Unterstützung für private Bauherren sein denn immerhin bleiben 70 Prozent der Zulage erhalten. „Für Baufamilien ist nach wie vor eine hohe Förderquote drin: Das Geldgeschenk vom Staat kann ein Fünftel der Baukosten decken. So wirft die Investition in das eigene Zuhause sogar noch eine attraktive Rendite ab“, sagt BDF-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Ab sofort beträgt die Grundförderung ein Prozent der Baukosten inklusive Grund und Boden. Neu ist, dass dazu auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung zählen. Maximal werden acht Jahre lang 1250 Euro pro Jahr an Grundförderung gewährt. Familien mit Kindern unterstützt der Staat zusätzlich mit einer so genannten Kinderzulage von 800 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Aber: Die Summe der Einkünfte darf zusammengerechnet 70 000 bei Alleinstehenden (140 000 bei Ehepaaren) nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 30 000 Euro für jedes Kind. Mehr Infos gibt es unter: www.bdf-ev.de
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