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. . . aus der Sicht eines Anwenders

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. . . aus der Sicht eines Anwenders

. . . aus der Sicht eines Anwenders
Schematische Darstellung eines 2-geschossigen Wohnhauses in Hanglage. Die Verglasungselemente als "dicker" Strich symbolisch dargestellt
Die technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen…

Nachdem die im September 1996 bauaufsichtlich eingeführten und inzwischen auch in der Praxis vielfach erprobten “Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Überkopf-Verglasungen” in der Glasbranche schon quasi zum “Dimensionierungs-Alltag” geworden sind, wurden mit Erscheinungsdatum September 1998 nun auch die senkrechten Verglasungen in diese Regel mit eingebunden.
Rein technisch gesehen muß diese Tatsache als sehr positiv eingestuft werden, da es nun möglich sein sollte, branchenübergreifend und einheitlich gleichlautende Glasdicken für den jeweiligen Anwendungsfall zu ermitteln.
Rechengang, Randbedingungen etc. sind in der Regel ausreichend beschrieben und die Handhabung dürfte insbesondere mit den am Markt verfügbaren EDV-Programmen auch für den Nichtstatiker kein all zu großes Problem darstellen.
Auf ihrer 135. Sitzung am 23. und 24. September 1998 hat die Fachkommission Baunormung beschlossen die “Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen”, Fassung September 1998, in die “Musterliste der Technischen Baubestimmungen” aufzunehmen. Die Technischen Regeln, die für Überkopf- und Vertikalverglasungen gelten, ersetzen die bisher in der Musterliste enthaltenen “Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Überkopf-Verglasungen”, Fassung September 1996.
Wichtig erscheint allerdings besonders bei vertikalen Verglasungen, ohne dabei näher auf den gesamten Inhalt der Regel einzugehen, wann eine Statik erforderlich wird. Hierzu seien zwei Punkte aus der Regel zitiert, die für den Anwender besondere Beachtung verdienen.
Dies ist zum einen der Punkt 1.5, bei dem es unter anderem heißt.
“Die technischen Regeln brauchen nicht angewendet zu werden für Verglasungen von Kulturgewächshäusern und für alle Vertikalverglasungen, deren Oberkante nicht mehr als 4 m über einer Verkehrsfläche liegt.”
Zum anderen Punkt 5.4, der lautet:
“Allseitig gelagerte Isolierverglasungen, bei denen folgende Bedingungen eingehalten sind:
• Glaserzeugnis: Spiegelglas oder ESG
• Fläche: % 1,6 m²
• Scheibendicke: % 4 mm
• Differenz der Scheibendicken: % 4 mm
• Scheibenzwischenraum:
% 16 mm
• Windlast w: % 0,8 kN/m2
können für Einbauhöhen bis 20 m über Gelände bei normalen Produktions- und Einbaubedingungen ohne weiteren Nachweis verwendet werden . . .”
Diese Ausführungen verdienen eine erhöhte Aufmerksamkeit, da sie unter Umständen zu großer Verwirrung und auch zu einer fehlerhaften Interpretation und Auslegung der Regel führen können.
Anhand des nachfolgenden Beispiels sei aufgezeigt, wie sich eine der Grundproblematiken darstellen kann:
Bei dem in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Haus handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus in Hang-lage. In allen Geschossen befinden sich auf der Längsseite unter anderem auch Verglasungselemente mit einer Fläche größer als 1,6 m²
Aus den Regeln und insbesondere aus den oben aufgeführten Punkten 1.5 und 5.4 ist zu schließen, daß sich die Statik der Verglasungselemente im Kellergeschoß und in dem ebenerdigen Teil des Erdgeschosses erübrigt, da deren Oberkanten nicht mehr als 4 m über einer Verkehrsfläche liegen. Für die übrigen Verglasungselemente mit der Fläche größer als 1,6 m² muß eine Berechnung durchgeführt werden, da diese die Forderungen von Punkt 1.5 (nicht mehr als 4 m über einer Verkehrsfläche) und 5.4 (Fläche ( 1,6 m² nicht mehr erfüllen.
Obwohl der Punkt 5.4 ausschließlich für Isoliergläser aus Spiegelglas (Floatglas) und ESG Gültigkeit hat und nur für diese Glasarten herangezogen werden kann, so sind damit die häufigsten Anwendungen gerade im privaten Wohnungsbau abgedeckt. Die Dickendimensionierung der meisten Verglasungselemente für das übliche Lochfenster ist somit entbehrlich geworden.
Aber dennoch finden eine Reihe von Isolierglaskombinationen aus anderen Glasarten auch dort ihren Einsatz. Hierzu zählen Glaskombinationen aus Gießharz, Gußglas und natürlich auch aus Verbundsicherheitsglas, die unter Punkt 5.4 nicht erfaßt werden. Unabhängig von der Scheibengröße, der Dicke der Einzelscheiben etc. muß demnach jedes Isolierglaselement, das aus einem oder mehreren solcher Gläser besteht, die nicht Spiegelglas oder ESG sind, entsprechend den Vorgaben der Regel dimensioniert werden.
Die moderne EDV mit den entsprechenden Rechenprogrammen bietet für fast alle Problembereiche eine geeignete Lösung. So ist auch zwischenzeitlich die auf diese neuen Regeln angepaßte Software von verschiedenen Anbietern im Handel erhältlich und kann für die regelkonforme Glasdickendimensionierung genutzt werden.
Aber wie sieht die tägliche Praxis heute aus?
Der Fenster- und/oder Fassadenbauer gibt seine im Normalfall statisch nicht dimensionierte Glasbestellung beim Isolierglas-Hersteller auf. Dieser wiederum ist als Fachmann dazu verpflichtet, nur solche Isoliergläser zu produzieren und auszuliefern, die bezüglich ihrer Dimensionierung den Regeln in allen Punkten entsprechen. Um seiner Sorgfaltspflicht genügen zu können, benötigt der Isolierglas-Hersteller nun wesentlich mehr Informationen und Daten als den gewünschten Glasaufbau und die Abmessungen der Isoliergläser. Nur bei vollständiger Kenntnis aller dimensionierungsrelevanten Daten kann der Isolierglas-Hersteller eine korrekte Überprüfung bzw. Ermittlung der im Einzelfall erforderlichen Glasdicken durchführen.
In der Realität und nach dem heutigen Stand der gängigen EDV-Lösungen für die Auftragserfassung und Auftragsbearbeitung stehen dem Isolierglas-Hersteller allerdings noch keine entsprechenden Lösungen zur Verfügung, die eine automatische und regelkonforme Prüfung der erforderlichen Glasdicken durchführen. Daraus ergibt sich derzeit noch die Konsequenz, parallel zur Auftragserfassung die spezielle Statik-Software ebenfalls mit allen verfügbaren Daten zu füttern, um eine Auskunft über die richtige Glasdickendimensionierung zu erhalten.
Allerdings ist hierbei größte Vorsicht geboten, da sich der Isolierglas-Hersteller mit dem Anfertigen der Statik für Verglasungen auf ein Gebiet begibt, für das er eigentlich kein Fachmann ist. Kleinste Fehler aus Unkenntnis und nicht fachmännischem Vorgehen können gravierende haftungsrechtlich relevante Konsequenzen nach sich ziehen, die im Vorfeld oft und gerne übersehen werden.
Das beginnt bereits in der Angebotsphase, wenn aufgrund fehlender Detailangaben Glasdicken bei der Preisermittlung zugrunde gelegt werden, die bei der späteren Ausführung und genauen statischen Überprüfung nicht mehr den Erfordernissen genügen. Besonders schmerzlich und kompliziert wird es dann, wenn sich aufgrund statisch ermittelter “größerer” Glasdicken Angebotspreise spürbar und deutlich erhöhen und somit die ursprünglichen Angebotsgrundlagen für die Auftragsvergabe nicht mehr gegeben sind. Dann stellt sich natürlich die Frage, wer für diesen Kalkulationsfehler verantwortlich ist und wie ein solcher leicht vorstellbarer Fall zu handhaben und zu lösen ist.
Um aber überhaupt mit der verfügbaren Statik-Software eine Ermittlung der für das spezielle Objekt oder sogar für das spezielle Verglasungselement erforderlichen Glasdicke durchführen zu können, bedarf es der eindeutigen Beschreibung aller Randbedingungen durch den Anfrager oder Besteller,
Das bedeutet sowohl für den Isolierglas-Hersteller als auch für den Fenster- und Fassadenbauer:
• große Sachkenntnis
• erheblich mehr Aufwand
• häufige Rückfragen
• mehr Zeit
• Dokumentation
• hohe Verantwortung
Derzeit ist meiner Meinung nach kein Isolierglas-Hersteller in Europa in der Lage, sämtliche bei ihm bestellten oder angefragten Isoliergläser auf ihre Regelkonformität hin korrekt zu überprüfen. Es stehen weder die ausreichende und qualifizierte Man-Power noch die für den speziellen Bedarf geeigneten Softwarelösungen zur Verfügung.
Somit verbleibt dem Isolierglas-Hersteller nur der Hinweis, daß er für die richtige Dickendimensionierung der angefragten bzw. in Auftrag gegebenen Verglasungen keine Haftung übernehmen kann und voraussetzt, daß die Dickendimensionierung der Gläser regelkonform und ordnungsgemäß vom Anfrager bzw. Besteller durchgeführt worden ist.
(Dr.-Ing. Herbert Schreiner, Glaswerke Arnold GmbH & Co. KG, Werk Merkendorf – Werksleitung) n
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