Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Frankfurt, begrüßt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, das am 1. Mai in Kraft getreten ist. Bauhandwerker sollen demnach künftig schneller bezahlt werden. Damit werde eine zentrale Forderung des Verbandes erfüllt, der über 500 mittelständische Fenster- und Fassadenbetriebe vertritt. „Das Gesetz verbessert die Rechtsstellung der kleinen und mittleren Betriebe, die nicht mehr so lange wie bisher auf ihr Geld warten müssen“, erklärte Alfons Schneider, Präsidiumsmitglied des Fensterverbandes anlässlich der Fachmesse fensterbau-frontale in Nürnberg.
Auch in der Fensterbranche mit ca. 9500 Betrieben und 80 000 Beschäftigten mussten in den letzten Jahren viele Betriebe schließen, da Bauherren oder Generalunternehmer nicht rechtzeitig zahlten. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Mittelstandsberatung hatte der Fensterverband deshalb einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zahlungsmoral vorgelegt und an den Beratungen über das neue Gesetz mitgewirkt.
Bisher mussten Bauhandwerker ihre Leistungen vorfinanzieren. Besonders bei Großprojekten warteten sie oft lange auf ihr Geld. Künftig müssen Bauherren oder Generalunternehmer, die 30 Tage nach Rechnungseingang nicht zahlen, mit hohen Verzugszinsen rechnen. Außerdem können Abschlagszahlungen verlangt werden und der Auftraggeber darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängeln nicht mehr verweigern.
Andere Regelungen, so der Verband, seien noch nicht zufriedenstellend. So können Auftraggeber einen Betrag über den dreifachen Wert der Mängelbeseitigung einbehalten. „Das Gesetz ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Zahlungsmoral, dem weitere Schritte folgen müssen. Die Zurückbehaltungsrechte müssen beschnitten und ein stringentes Bauvertragsrecht geschaffen werden“, erklärte Schneider. o
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