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Bewährtes erhalten – Neues gestalten

Fachschule für Holztechnik, Stuttgart
Bewährtes erhalten – Neues gestalten

Bewährtes erhalten – Neues gestalten
Studiendirektor Walter Graf ist Abteilungsleiter an der Gewerblichen Schule für Holztechnik, Abteilung Fachschule, in Stuttgart
In der Vorbereitung auf die Meisterprüfung in Stuttgart wird seit Einführung der neuen Meisterprüfungsverordnung eine enge Anlehnung an die Vorgaben aus

  • der Verordnung über das Meisterprüfungsbild und über die Meisterprüfungsanforderungen in den Teilen I und II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie,
  • dem Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung des Bundesverbandes Holz und Kunststoff und
  • dem Orientierungsplan Tischlermeister/in des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg, angestrebt.
Beim ersten Durchgang konnte bereits festgestellt werden, dass dieses Programm nur mit Einschränkungen umsetzbar ist und der Begriff „Orientierungsplan“ tatsächlich als Orientierungshilfe und der Begriff „Rahmenlehrplan“ als „Musterrahmenlehrplan“ zu betrachten ist. Dies ist auch angesichts zahlreicher regionaler Besonderheiten an den verschiedenen Standorten der Meisterschulen unerlässlich. Die Umsetzung ist nur unter Erhaltung und Wahrung organisatorischer und inhaltlicher Gestaltungsräume zielführend möglich. Dies kommt in der Verordnung leider nicht in erforderlichem Maß zum Ausdruck, wird jedoch durch den Begriff „Musterlehrplan“ in der Erläuterung zum Rahmenlehrplan belegt. Beispiel: Auszug aus der Erläuterung zum Rahmenlehrplan § 2 Meisterprüfungsberufsbild (2) Punkt 6: „Bei diesen Tätigkeiten ist es erforderlich, statische Nachweise für den Bauantrag zu führen. Die nebenstehende Formulierung erfordert auf diesem Wissensgebiet zukünftig vom Tischler und Schreiner umfassende Kenntnisse.“ Diese Forderung hat in Norddeutschland mit den traditionell großen Anteilen im Fenster- und Fassadenbau einen ganz anderen und daher auch berechtigteren Stellenwert als in Süddeutschland, wo es den Berufsstand für den Fensterbau gibt.
Dank einer guten Zusammenarbeit mit dem Meisterprüfungsausschuss konnte ein erforderlicher Freiraum in der Vorbereitung auf die Meisterprüfung geschaffen werden. Die überbordende Fülle des Rahmenlehrplanes erfordert aber zukünftig eine immer wiederkehrende detaillierte Abstimmung über die inhaltliche Zielrichtung.
Zitat aus dem Rahmenlehrplan: „… es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften in den Vorbereitungskursen und den Meisterprüfungsausschüssen.“ Ohne eine gemeinsam festgelegte Zielrichtung würde den Fachlehrern in der Vorbereitung die nötige Sicherheit fehlen. Zur Vorbereitung auf vier Handlungsfelder geben wir uns mit fünf – statt sechs – Kundenaufträgen zufrieden, die wir so nah wie möglich an die Vorschläge des Orientierungsplanes anlehnen. Darüber hinaus haben wir „Bewährtes“ wieder aufgegriffen, um mit der Durchführung des teilweise „Neu gestalteten alten Meisterprojektes“ den Vorstellungen des Kundenauftrages so nahe wie möglich zu kommen. Dieser Kundenauftrag muss tatsächlich alle Anforderungen an einen Kundenauftrag erfüllen, vom Wettbewerb unter den Bietern, über die Durchführungsplanung und Herstellung des Produktes in der Gruppe, Unterweisung des Lehrlings, Dokumentation aller Arbeitsschritte und Erfahrungen bis zur Präsentation des Ergebnisses. Eine völlig neue Erfahrung für die Meisterprüfungskandidaten, die bei dieser Projektdurchführung erstmalig auch die Konsequenzen ihrer Entscheidungen real erleben können.
Abschließend möchten wir mit einer Anregung enden. Bei der Fülle und den Anforderungen erscheint es erforderlich zu sein, darüber nachzudenken, ob die zurzeit übliche Jahresfrist für die Prüfungsvorbereitung in Baden-Württemberg, einschließlich der darin enthaltenen Prüfungstage für alle vier Meister-Prüfungsteile, den gewünschten Qualitätsanspruch ermöglicht! In dieser Frage ist die bayrische Lösung – mit eineinhalb Jahren Ausbildung – uns vermutlich einen Schritt voraus.
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