Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in einer Broschüre die wichtigsten Änderungen im Handelsrecht erläutert und die Auswirkungen für die betriebliche Praxis dargestellt.
Der Gesetzgeber hatte zum 1. Juli 1998 das Handelsgesetzbuch (HGB) in wesentlichen Teilen modernisiert: Beispielsweise ist der überkommene Kaufmannsbegriff des HGB dem modernen Wirtschaftsleben angepaßt und erheblich vereinfacht worden. Das Firmenrecht läßt eine größere Wahlfreiheit bei der Namensgebung zu. Ferner sind Vorschriften über die Personenhandelsgesellschaften vereinfacht worden, genauso wie auch das Handelsregisterverfahren, um es insgesamt effizienter und für die Unternehmen kostengünstiger zu gestalten.
Infos: Tel. 0228/545-288, Internet: www.zdh.de n
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