Die qualifizierten und fortgebildeten Fachleute des Handwerks werden künftig zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Das hat der Bundesrat am 8. Juni beschlossen. Anders als im Entwurf des Bundeskabinetts vorgesehen, wird der Kreis der Ausstellungsberechtigten aus dem Handwerk weiter gefasst: Er soll künftig alle Personen einschließen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche. Damit wird Rechtssicherheit für die Gebäudeenergieberater geschaffen und die Qualifikation und Leistungsfähigkeit der entsprechend fortgebildeten Handwerker anerkannt. Dem korrigierten Verordnungstext muss nunmehr wiederum das Bundeskabinett zustimmen.
Der energiepolitische Sprecher des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller, Bernd Kramer, erklärte dazu: „Die deutsche Fensterwirtschaft begrüßt die Verabschiedung. Damit kann der Energieausweis für den Gebäudebestand am 01.01.2008 endlich in Kraft treten, nachdem unnötig viel Zeit verschwendet wurde.
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