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CE ist gar nicht so schwer

CE-Kennzeichnung für Fenster und Außentüren: Was, wer und wie?
CE ist gar nicht so schwer

Noch immer herrscht große Unsicherheit bei der CE-Kennzeichnung und nicht in jedem Betrieb ist man sich über die richtige Vorgehensweise bei der praktischen Umsetzung im Klaren: Welche Pflichten, Verfahren und Prüfmodelle gibt es und welcher Weg ist für meinen Betrieb der Beste? Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Elemente kompakt zusammen. Dabei wird auch deutlich: CE ist eigentlich gar nicht so schwer.

CE ist die französische Abkürzung für Communauté Européenne und heißt nichts anderes als „Europäische Gemeinschaft“. Ganz wichtig zu wissen: Das CE-Zeichen für Bauprodukte wird nicht etwa vergeben oder verliehen, sondern eigenverantwortlich vom Hersteller des Produktes angebracht. Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen zeigt den Überwachungsbehörden, dass der Hersteller erklärt, die Mindestanforderungen, die für ein Handelsprodukt geltenden harmonisierten EU-Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Das Produkt ist somit im europäischen Sinne gebrauchstauglich und für den freien, europäischen Warenverkehr geeignet. Begriffe wie Bauproduktenlinie, Bauproduktegesetz, EU Leitpapier M, AoC, ETAG, CEN und hEN (siehe unser Glossar auf Seite 106) verwirren die Fachwelt und behindern in den Betrieben die notwendige, schnelle Umsetzung dieses europäischen „Konformitätsverfahrens“.

Die Rahmenbedingungen und die Fristen zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren stehen mittlerweile eindeutig fest. Ab dem 01. Februar 2009 müssen alle Betriebe, die Fenster und Außentüren in den europäischen Warenverkehr bringen, ihre Produkte CE kennzeichnen. Tun sie dies nicht, drohen empfindliche Bußgelder, Kaufverträge können ungültig werden. Darüber hinaus ist der Fensterlieferant bei rechtlichen Auseinandersetzungen der anklagenden Partei und dem Wettbewerb ausgeliefert, wenn er dieses europäische Konformitätsverfahren für seine Produkte nicht durchgeführt hat. Letztendlich maßgebend für die CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren ist das Konformitätssystem 3 aus der Bauproduktenrichtlinie Anhang III zusammen mit der harmonisierten europäischen Produktnorm EN 14351–1 Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit. Diese Norm legt materialunabhängig zahlreiche Eigenschaften zu wesentlichen Anforderungen fest und verweist auf weitere Regelwerke, Berechnungsverfahren und Prüfnormen (Bild 1).
Initial Typ Test (ITT): Ersttypprüfung
Die für den Warenverkehr wesentlichen Leistungseigenschaften müssen „einmalig“ durch ein zugelassenes (notifiziertes) Prüfinstitut nachweisbar festgestellt werden. Dazu müssen die Fenstersysteme im Vorfeld in Produktfamilien aufgeteilt werden, zu denen Systembeschreibungen formuliert werden sollten. In Absprache mit der notifizierten Stelle können dann für komplette Fenstersysteme repräsentative Probekörper angefertigt werden, die dann „mindestens“ auf die mandatierten Eigenschaften geprüft werden (Bild 2). Dies sind Mindesteigenschaften, zu denen bei der CE-Kennzeichnung auf jeden Fall entsprechende Angaben gemacht und Kennwerte ausgewiesen werden müssen. Zusätzliche, nicht mandatierte Eigenschaften werden im Bedarfsfall ebenfalls ausgewiesen (siehe auch Tabelle 1). Hier einige Beispiele für zusätzliche auf Bedarf anzugebende (nichtmandatierte) Eigenschaften: Einbruchhemmung, Durchschusshemmung, Sprengwirkungshemmung, Dauerfunktionsprüfung, Lüftung, Differenzklima, Mechanische Festigkeit usw. Um den Aufwand und die Kosten für eine Erstprüfung gerade für kleinere Betriebe zu minimieren, gibt es Alternativmodelle zur Erstprüfung. Diese sind mit den Begriffen Shared ITT (gemeinsame Erstprüfung) und Cascading ITT (hierarchisch gestufte Erstprüfung) definiert. Einen Überblick über diese drei Modelle gibt Bild 3.
Shared ITT: Gemeinsame Erstprüfung
Unter „Shared ITT“ (gemeinsame Erstprüfung) versteht man die Möglichkeit der von einer notifizierten Stelle vorgenommenen gutachterlichen Übernahme vorhandener Werte, Prüfergebnisse bzgl. der Leistungseigenschaften. Man nennt dies auch „Partnermodell“, da mehrere Hersteller bzw. Partner, geregelt durch einen Vertrag, gemeinsam dieselben Prüfergebnisse für definierte Produkte nutzen.
Cascading ITT: Hierarchisch gestufte Erstprüfung
Das so genannte „Cascading ITT“ (hierarchisch gestufte Erstprüfung) wird auch als „Systemhausprüfung“ verstanden. Ein Fachverband oder ein freier Anbieter lässt Fenstersysteme bei einer notifizierten Stelle prüfen und tritt als „Systemhaus“ auf. Über eine schriftliche Vereinbarung oder einen Lizenzvertrag kann ein Fensterhersteller die Erstprüfergebnisse, soweit keine großen Abweichungen zu seinen Fenster- und Türensystemen bestehen, für sich selbst nutzen.
WPK: Werkseigene Produktionskontrolle
Die werkseigene Produktionskontrolle definiert die eigene Überwachung der Produktion durch den Hersteller selbst. Der Hintergrund: Die Qualität der produzierten Fenster und Türen sollen auf Dauer mit der Norm und den ermittelten Leistungseigenschaften abgeglichen werden. Durch protokollierte Kontrollen und Qualitätsprüfungen an verschiedenen Stellen innerhalb der Fertigung, wird der Produktionsprozess transparent gestaltet und dauerhaft nachweisbar dokumentiert. Mängel, Fehler und Defizite im Verlauf des Herstellungsprozesses sollen dadurch aufgedeckt werden. Alle Unterlagen werden in einem WPK-Handbuch zusammengefasst. Zudem ist in jedem Betrieb ein Hauptverantwortlicher, ein WPK-Beauftragter und weitere WPK-Verantwortliche für festgelegte Zuständigkeitsbereiche vom Unternehmen zu bestimmen. In der WPK sind Kontrollabschnitte, Arbeits- und Prüfanweisungen, Wartungsintervalle, Maßnahmen zur Fehlerlenkung und dgl. festgelegt. Die Dokumente dazu werden den Verantwortlichen ausgehändigt und sie werden darin unterwiesen. Nach Festlegung aller Details ist die werkseigene Produktionskontrolle eingeführt. Durch ein Untersuchungsverfahren wird die WPK hinsichtlich der Erfüllung der geforderten Anforderungen und Richtlinien vom WPK Beauftragten oder besser von externen Fachleuten (Berater der Fachverbände, Institute und Fachschulen) bewertet. Dies nennt man Audit. Bei nichtkonformer Umsetzung der WPK können Nachbesserungen erfolgen. Veränderungen in der Gestaltung der WPK werden im Handbuch festgehalten. Es sollte dann, und in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, Wiederholungs-Audit´s vorgenommen werden. Alle Unterlagen, Fehlerlisten und Protokolle müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Betriebe, die Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001 oder die neuen RAL-Güte und Prüfbedingungen praktizieren, erfüllen bereits die Anforderungen der WPK.
Die CE-Kennzeichnung
Der Hersteller muss eine gemäß Norm definierte Konformitätserklärung erstellen. Die CE-Kennzeichnung kann er dann selbstständig vornehmen. Auf der Kennzeichnung müssen ganz bestimmte Angaben vorhanden sein. Dazu gibt es entsprechende Mustervorlagen (Bild 5). Das CE-Kennzeichen muss nicht unbedingt direkt am Produkt angebracht werden. Es reicht auch eine Kennzeichnung auf einem Begleitpapier, Lieferschein oder der Montage-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung. Diese wird zusätzlich zur WPK benötigt: Hier wird die fachgerechte Montage beschrieben oder auf allgemein bekannte Montagerichtlinien verwiesen. In der Wartungs- und Pflegeanleitung muss auch die fachgerechte Wartung und Pflege der Fenster und Türen beschrieben werden.
Dieser Beitrag wird fortgesetzt: In der nächsten BM-Ausgabe erfahren Sie, wie und wo Sie das CE-Zeichen erlangen können. Dazu veröffentlichen wir eine komplette Übersicht über die verschiedenen Zertifizierungs- und Lizenzierungsmodelle für Fenster und Außentüren. ■
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