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Computerschein A

Baustein für weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen
Computerschein A

Computerschein A
PC-Anwender: Praxisorientierte Zusatzqualifikation durch den Erwerb des Computerscheins A
Immer modernere Informations- und Kommunikationstechnologien drängen auf den Markt, verändern unser privates wie berufliches Umfeld. In kaum einem anderen Bereich hinterlässt der technische Fortschritt derart weitreichende Spuren, wandeln sich die Qualifika-tionsanforderungen so schnell, ist der Fortbildungsdruck so groß. Wer Schritt halten und die eigene Beschäftigungsfähigkeit sichern will, muss sich neuen Entwicklungen anpassen oder als EDV-Einsteiger erstmals mit der elektronischen Datenverarbeitung vertraut machen.

Jüngsten Umfragen zufolge benutzen bereits über 80 Prozent aller Handwerksbetrie- be EDV-Anlagen für eine zeitsparende und effiziente Betriebsführung. Zu den häufigsten Anwendungsfeldern des Personalcomputers (PCs) zählen im verwaltungstechnischen Bereich ei-nes Handwerksunternehmens Textverarbeitung, Angebotserstellung, Kalkulation, Auftragsbearbeitung, Bestellungen, Lagerverwaltung, Mahnwesen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Finanz- und Lohnbuchhaltung.

EDV-Anlagen für eine zeit-sparende und effiziente Betriebsführung
Nicht nur diese Einsatzmöglichkeiten der EDV gewinnen in allen Berufen an Akzeptanz. Auch die Vernetzung der betrieblichen Abläufe, die betriebsinterne Kommunikation durch Datenaustausch zwischen den Arbeitsplätzen (Intranet), die Informationsbeschaffung über Datenbanken (Internet), der Dokumentenaustausch mit Behörden, Steuerberatern, Kunden, Lieferanten und anderen Betrieben per E-Mail setzen sich als Anwendungen der neuen Medien ebenso durch wie das Onlinemarketing, die Werbung im Internet. Der elektronische Geschäftsverkehr, der E-Commerce, bestimmt nicht nur zunehmend den beruflichen Alltag, er verändert auch „das Handwerkszeug“ der Mitarbeiter.
Aus der breiten Palette der Weiterbildungsangebote im EDV-Bereich stellt dieser Beitrag die vom Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) empfohlene und von zahlreichen Handwerkskammern durchgeführte Fortbildung zum „PC-Anwender (Computerschein A)“ vor, gelegentlich auch Computer-Führerschein genannt. Auf dessen Basiswissen bauen – in der Regel – nach dem modularen System die weiterführenden Lehrgänge zum „EDV-Sachbearbeiter (Computerschein B)“ und „EDV-Koordinator (Computerschein C)“ auf. 1)
Fast drei Viertel aller Prüflinge sind Frauen
1998 unterzogen sich 3161, ein Jahr später 2392 Bewerber der Prüfung. Im Jahr 2000 nahmen 2949 Kandidaten aus acht Bundesländern an ihr teil. In der regionalen Aufteilung lag zuletzt wiederum Sachsen-Anhalt (29,1 %) vorn, gefolgt von Baden-Württemberg (27,9 %), Niedersachsen (13,4 %) und Nordrhein-Westfalen (13,1 %). Fast drei Viertel aller Prüflinge waren Frauen (73,9 %). Im Durchschnitt bestanden 83,5 % die Prüfung. ²)
Zielgruppen und Fortbildungslehrgänge
Dieses überfachliche Fortbildungsangebot vieler Handwerkskammern wendet sich an Beschäftigte in Handwerksbetrieben, in handwerksähnlichen Unternehmen, auch an Mitarbeiter nicht handwerklicher Betriebe, die mit Hilfe der EDV und Standardsoftware oder branchenspezifischen Programmen betriebswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben lösen wollen: an Gesellen, Facharbeiter, Meister, Betriebsinhaber und Angestellte im kaufmännischen Bereich. Das Angebot richtet sich nicht nur an EDV-Einsteiger, die den Umgang mit dem PC von Grund auf erst lernen und sich ein umfassendes Wissen aneignen wollen, sondern auch an Interessenten, die beabsichtigen, ihre EDV-Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern, gleichzeitig einen anerkannten Abschluss anstreben. Die Zusatzqualifikation „PC-Anwender“ ist auf dem Arbeitsmarkt gefragt, Know-how in der EDV ein Pluspunkt bei Bewerbungen, denn die Absolventen dieser Bildungsmaßnahme haben gelernt, ihr Berufswissen neueren Technologien anzupassen.
Die Fortbildungslehrgänge vermitteln in der Regel in 200 Unterrichtsstunden die Grundlagen im Umgang mit dem Computer in Theorie und Praxis. Weil die Zahl der Module, ihre Benennung und die Schwerpunktthemen innerhalb der Module bei den einzelnen Bildungsträgern zum Teil variieren, orientieren sich die nachstehend aufgeführten Lehrgangsinhalte an dem von der Zen-tralstelle für Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH) entwickelten Rahmenkonzept (Standardlehrgang) mit vier Modulen. Zur Konkretisierung sind fallweise Einzelaspekte (in Klammern gesetzt) zusätzlich aufgeführt:
Modul 1: Grundlagen der Datenverarbeitung: Hardware (Eingabegeräte, Zentraleinheit, Speicher, Ausgabegeräte)
Modul 2: Betriebssystem (Einrichten, Dateiverwaltung): Anwendung und betriebliche EDV-Organisation (Software, rechtliche Aspekte der EDV-Nutzung, Datenschutz, Datensicherheit)
Modul 3: Textverarbeitung (Word): Grundlagen (Programm, Texteingabe und Textausgabe), Layout, Rechtschreibung, spezifische Anwendungen (Dokumentenvorlagen, Serienbrieferstellung)
Modul 4: Datenbankverwaltung (Access): Grundlagen und Aufbau einer Datenbank, Abfragen, Formulare, Berichte, Datenaustausch (mit anderen Programmen). ³)
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung „PC-Anwender (Computerschein A)“ wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf und in der Regel eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. Außerdem ist zuzulassen, „wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen“. So wird alternativ zur abgeschlossenen Berufsausbildung je nach Handwerkskammer eine fünf- beziehungsweise sechsjährige Berufspraxis gefordert. Über eine Sonderzulassung entscheidet der entsprechende Prüfungsausschuss der Kammer. Rechtsverbindlich sind die Zulassungsbedingungen jener Handwerkskammer, bei der die Prüfung abgelegt werden soll.
Ziel und Gliederung der Prüfung
§ 1 der „Besonderen Rechtsvorschriften“ für diese Fortbildungsprüfung nennt das Ziel der Bildungsmaßnahme. Danach soll festgestellt werden, „ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um im Dialog mit dem Computer Datenbestände und Texte mit Software zu erstellen und zu verwalten“.
Die Prüfung ist in einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Teil gegliedert. Im fachpraktischen Prüfungsteil gilt es, Aufgaben am Computer entsprechend dem zuvor formulierten Ziel zu lösen. Im fachtheoretischen Prüfungsteil sind die Kenntnisse in den genannten Prüfungsfächern (Modulen) nachzuweisen, die weitgehend mit dem in den Fortbildungs-lehrgängen vermittelten Wissen übereinstimmen. Die fachtheoretische Prüfung wird in allen Fächern schriftlich – auch am PC – durchgeführt, im Einzelfall durch eine mündliche Prüfung ergänzt, falls sie für die eindeutige Beurteilung einer Leistung oder für die Gesamtbewertung erforderlich ist.
Bestehen der Prüfung und Berechtigungen
Die Prüfung zum PC-Anwender ist bestanden, wenn im fachpraktischen und im fachtheoretischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden. Ergänzend heißt es dazu in den Prüfungsordnungen einzelner Handwerkskammern: „Im fachtheoretischen Teil kann eine mangelhafte Leistung in einem der Prüfungsfächer ausgeglichen werden, eine ungenügende Leistung jedoch nicht.“
Die bestandene Prüfung berechtigt dazu, den Titel „PC-Anwender“ zu führen. Sie erfüllt – wiederum abhängig von den „Besonderen Rechtsvorschriften“ einer Handwerkskammer – die Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung „EDV-Sachbearbeiter (Computerschein B)“.
Über die erreichte Qualifikation stellt die Handwerkskammer ein Zeugnis aus. Wer den Computerschein A bereits erworben hat, kann auf Antrag unter anderem bei der Ablegung der Prüfung „Bürofachwirt im Personal- und Rechnungswesen“ oder „Betriebsassistent im Handwerk“ vom Fach „Datenverarbeitung“ bzw. „EDV“ befreit werden.
Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer
Dr. Phil. Hans Winter
Weiterführende Literatur:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.): Elektronischer Geschäftsverkehr. Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen (kostenlos), Berlin 2000
Winter, H.: Berufsperspektiven im Handwerk – Qualifizierungsangebote, Fortbildungsprüfungen, Förderprogramme, 24,00 DM, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum 1999
1)Die Bezeichnungen für die genannten Fortbildungsprüfungen variieren bei den Handwerkskammern. Statt Computerschein A werden unter anderem diese Begriffe verwendet: qualifizierter EDV-Anwender, EDV-Fachkraft, Teil 1; für den Computerschein B professioneller EDV-Anwender; EDV-Fachkraft, Teil 2; für den Computerschein C Netzwerk-Fachkraft und EDV-Fachkraft, Teil 3. Auch die Kennzeichnung mit einem Wechsel in der Reihenfolge der Elemente ist gebräuchlich, zum Beispiel Computerschein A (PC-Anwender). Im Text wird der leichteren Lesbarkeit wegen nur die männliche Form eingesetzt. Sie schließt stets die weibliche Form ein.
) Prozentanteile vom Verfasser ermittelt nach der „Statistik der beruflichen Fortbildungsprüfungen 2000“ des Deutschen Handwerkskammertages, hier PC-Anwender (Computerschein A).³) Häufig integrieren Handwerkskammern in diesen Lehrgang bereits eine Einführung in die Tabellenkalkulation (Excel). Gelegentlich bieten sie Interessenten auch die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen Einzelmodule dieser Fortbildungsmaßnahme zu belegen, ohne einen Abschluss anzustreben. Über die Teilnahme wird dann ein Zertifikat ausgestellt.
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