- Wegfall der Privilegierung der VOB/B in Verbraucherverträgen (auch für bestehende Bauverträge)
- Deshalb Überarbeitungsbedarf für Bauverträge und AGB
- Im Übrigen, Geltung für ab dem 01.01.2009 geschlossene Bauverträge
- Reduzierung des Druckzuschlages beim Mängeleinbehalt auf das Zweifache (Regelsatz)
- Abschlagsrechnungen erleichtert (gegen Sicherheit), „allerdings nur bei Wertzuwachs“
- Keine Abnahmeverweigerung bei „unwesentlichen“ Mängeln
- Durchgriffsfälligkeit verbessert
- 5 Prpzent Vergütungspauschale bei freier Auftraggeberkündigung
- Einklagbarer Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit nach § 648 a BGB
- Erweiterte persönliche Haftung von Haupt- bzw. Generalunternehmern bei zweckwidriger Verwendung von Baugeld
- Einführung prozessualer Mittel (vorläufige Zahlungsanordnung) vom Gesetzgeber zurückgestellt
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