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Das neue Bauwerkvertragsrecht in Kürze

Allgemein
Das neue Bauwerkvertragsrecht in Kürze

  • Wegfall der Privilegierung der VOB/B in Verbraucherverträgen (auch für bestehende Bauverträge)
  • Deshalb Überarbeitungsbedarf für Bauverträge und AGB
  • Im Übrigen, Geltung für ab dem 01.01.2009 geschlossene Bauverträge
  • Reduzierung des Druckzuschlages beim Mängeleinbehalt auf das Zweifache (Regelsatz)
  • Abschlagsrechnungen erleichtert (gegen Sicherheit), „allerdings nur bei Wertzuwachs“
  • Keine Abnahmeverweigerung bei „unwesentlichen“ Mängeln
  • Durchgriffsfälligkeit verbessert
  • 5 Prpzent Vergütungspauschale bei freier Auftraggeberkündigung
  • Einklagbarer Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit nach § 648 a BGB
  • Erweiterte persönliche Haftung von Haupt- bzw. Generalunternehmern bei zweckwidriger Verwendung von Baugeld
  • Einführung prozessualer Mittel (vorläufige Zahlungsanordnung) vom Gesetzgeber zurückgestellt
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