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DIN: Fenstermontage ohne Schaum!

Empörung unter Fensterbauern
DIN: Fenstermontage ohne Schaum!

Die Branche schäumt – so könnte man doppeldeutig und salopp formulieren. Fachleute von Fensterbetrieben äußerten auf dem Thementag des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) schwerwiegende Bedenken gegen die neue DIN-Regelung, künftig nur noch Mineralfaserdämmung zur Fenstermontage zuzulassen. Die Montage mit Mineralfasern sei wesentlich zeitaufwändiger und damit teurer als der Einsatz von Ortschaum.

Ortschaum kann bei der Montage von Holz- oder Kunststofffenstern weiter verwendet werden. Aber diese in der Praxis bewährte Fugendämmung muss ausdrücklich vereinbart werden. So das Ergebnis einer Expertenrunde auf dem Thementag VOB und Recht des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. am 7. April in Frankfurt.

Seit Januar gilt eine neue DIN 18355 – ATV „Tischlerarbeiten“, die ausschließlich Mineralfaserdämmstoffe für den Baukörperanschluss als Regel vorgibt.
Die Empörung der Fensterbaubetriebe über diese praxisferne Regelung steigt von Woche zu Woche. „Weder die Fachleute unserer Mitgliedsunternehmen noch die ausgewiesenen Experten wissenschaftlicher Institute können die einseitige Festlegung auf Mineralwolle nachvollziehen. Unsere Betriebe sind verunsichert und erwarten höhere Kosten sowie zusätzlichen Aufwand“, so Dr. Thomas W. Büttner, Geschäftsführer des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) in Frankfurt. „Unser Syndikus, Rechtsanwalt Professor Christian Niemöller, hat auf dem Thementag eine Expertise vorgestellt, wie Betriebe sich vertraglich absichern und ihr Risiko minimieren können. Als Verband arbeiten wir mit dem Institut für Fenstertechnik, dem AKPU (Arbeitskreis PU-Ortschaumhersteller) und anderen zusammen, um die Festlegung auf Mineralfaserdämmstoffe in der Norm zu kippen. Wir werden die offizielle Anerkennung von Ortschaum zur Anschlussfugendämmung als eine allgemein anerkannte Regel der Technik gezielt fördern“, so Dr. Büttner auf dem Thementag.
Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Jehl vom ift zieht in seinen Ausführungen auf dem Thementag ein Fazit: „Technisch ist die Änderung der DIN 18355 – ATV Tischlerarbeiten nicht nachvollziehbar und praxisfremd. Das ift wird die Branche unterstützen, um die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine erneute Änderung der DIN 18355 zu schaffen.“
Viele Fensterbauer befürchten, dass sie in aufreibende Debatten mit Bauherren oder der öffentlichen Hand verwickelt werden, wenn sie entgegen der Norm Schaum als Dämmmaterial vorschlagen. „Der erste Gedanke unserer Kunden wird sein, wir wollten etwas Nicht-Genormtes und Obskures einbauen. Oder wir wollten sowieso nur zusätzlich Geld machen, wenn wir auf höhere Kosten bei der Verwendung von Mineralfasern hinweisen“, so ein Teilnehmer des Thementages.
Auf Vertriebsebene kann die Debatte über Pro und Kontra Ortschaum nicht sinnvoll geführt werden, so die überwiegende Meinung der Thementag-Teilnehmer. Dazu will der Verband gezielt eine Debatte in der Fachöffentlichkeit fördern.
Rechtsanwalt Niemöller erläuterte die weitere Verwendung von Schaum unter rechtlichen Gesichtspunkten: In einem Streitfall wäre es entscheidend, ob die Verwendung von Schaum den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Damit sind Regeln gemeint, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in der Baupraxis als zutreffend bewährt haben. Weder die DIN-Normen noch die VOB/C (ATV) legen diese Regeln eindeutig fest. Die Verwendung von Schaum als nachgewiesene bewährte Praxis am Bau wäre ein Indiz für eine solche allgemein anerkannte Regel der Technik. Besonders hilfreich wären entsprechende Fachaufsätze oder Äußerungen von Fachleuten.
Auch Professor Niemöller kann allerdings keinen Zaubersatz formulieren, um Ortschaum ohne jedes Risiko weiterhin verwenden zu können. Die Entscheidung, welches Risiko der einzelne Fensterbauer nach der Normänderung eingehen will, muss der einzelne Unternehmer selbst treffen. Nach § 13 VOB/B ist die Leistung eines Werkunternehmers mangelfrei, wenn sie beispielsweise der vereinbarten Beschaffenheit und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Als Baurechtler kann Niemöller praxisnahe Hinweise geben, um das Risiko zu minimieren: Fensterbauer können Ortschaum als Ausnahme von der ATV-Regelausführung durchaus weiter verwenden. Nur muss er dies grundsätzlich vor Ausführung mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbaren. Eine mögliche Formulierung könnte dann beispielsweise lauten: „Die Parteien vereinbaren abweichend von der ATV DIN 18355 die vollständige Ausfüllung der auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper mit Ortschaum anstelle der Regelausführung mit Mineralfaserdämmstoff.“
Wie konnte es überhaupt zu einer so praxisfernen und abstrusen Regelung kommen, fragten Teilnehmer des VFF-Thementags und vermuteten entsprechenden Druck der Mineralfaserverbände. Doch dieser Kreis war wohl selbst über diese Regelung überrascht und ist auch nur wenig an einer solchen Regelung interessiert, da sein Massengeschäft die „Plattenware“ ist. Im Vordergrund soll eine Angleichung der ATV beispielsweise an die DIN 18340 Trockenbaustoffe gestanden haben, die ebenfalls Mineralfasern vorschreibt.
„Die Debatte auf unserem Thementag zeigt, dass die neue Regelung dringend geändert werden muss. Sie kann turnusmäßig erst wieder 2006 geändert werden. Bis dahin wird der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller entsprechenden Druck aufbauen. Am 13. April fand bereits ein Gespräch zwischen VFF, ift und dem AKPU statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen“, so Dr. Thomas W. Büttner.
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