Die Erarbeitung der neuen Ausbildungsverordnung für Tischler und Schreiner kommt voran. „Die grundlegende Abstimmungsphase mit der Arbeitnehmerseite ist abgeschlossen“, erklärt Arne Bretschneider, Referent für Berufsbildung beim Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH). „Wir haben uns mit der IG Metall auf ein gemeinsames Eckwerte-Papier geeinigt.“ Tischler und Schreiner sollen demnach weiter zu Generalisten ausgebildet werden. Das Thema Handlungsfelder (siehe BM EXTRA 2004) ist wieder vom Tisch.
Dennoch bezeichnete Bretschneider den nun vorliegenden gemeinsamen Entwurf als großen Erfolg: „Wir haben in den Verhandlungen wichtige Positionen durchgesetzt.“ Der BHKH hätte sich zwar eine Verordnung vorstellen können, die noch mehr Spielraum bietet, zum Beispiel durch flexible Handlungsfelder im dritten Jahr der praktischen Ausbildung. Beim zentralen Punkt der Prüfung sei eine Öffnung jedoch gelungen. „Die jetzige Formulierung bietet den Raum, der nötig ist, um neue Strömungen im Beruf des Tischlers und Schreiners einzubeziehen“, erklärt Bretschneider.
Auf Drängen des BHKH sind Änderungen im theoretischen Teil der Gesellenprüfung vorgesehen. Künftig sollen die praxisbezogenen Aufgaben, die der Prüfling zu lösen hat, verstärkt auf die Felder zugeschnitten sein, in denen er überwiegend ausgebildet wurde. In der schriftlichen Prüfung könnte dann zum Beispiel eine Aufgabe aus dem Bereich Fensterbau gestellt werden und als Alternative eine aus dem Innenausbau. Dies entspricht der Wahlfreiheit beim praktisch zu fertigenden Gesellenstück, die bereits die jetzige Prüfungsordnung vorsieht. Außerdem hat der BHKH erreicht, dass den bisher drei Prüfungsfächern ein viertes hinzugefügt werden kann. Die Prüfungsbereiche des theoretischen Teils sollen demnach folgende Felder abdecken:
- Gestaltung, Konstruktion und Arbeitsplanung
- Werkstofftechnik
- Fertigungs- und Montagetechnik
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Auf Drängen des BHKH ist im Eckwertepapier zudem festgelegt worden, dass die definierten Ausbildungsinhalte im weiteren Verfahren der Neuordnung offener formuliert werden sollen. Dies soll gewährleisten, dass Inhalte vermittelt werden, die zeitgemäß, erforderlich und auch betrieblich zweckmäßig sind. Das „Verarbeiten von Furnieren“ etwa könnten einige Betriebe wegen ihrer Fachausrichtung nicht sinnvoll umsetzen, erläutert Bretschneider. Diese Position könnte deshalb in eine andere integriert werden, zum Beispiel in „Oberflächengestaltung“.
Da vielen Ausbildern nicht bewusst ist, wie flexibel die vorgeschriebene sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung bereits jetzt ist, planen BHKH und IG Metall zur neuen Verordnung eine Erläuterung zu erarbeiten. „Wir wollen auch Muster für betriebliche Ausbildungspläne erstellen, die die verschiedenen fachlichen Ausrichtungen berücksichtigen“, kündigt Bretschneider an. „Die Notwendigkeiten eines Fensterbau-Betriebes sehen anders aus als die eines Möbelbau-Betriebes. Entsprechend können auch die Ausbildungspläne variieren.“
Nachdem das Eckwertepapier fertig gestellt worden ist, geht das Neuordnungsverfahren nun in die nächste Runde. Sachverständige, die zu gleichen Teilen von BHKH und IG Metall benannt werden, entwickeln die konkreten Berufsbildpositionen und legen die neue Ausbildungsverordnung fest. Sie wird voraussichtlich am 1. August 2006 in Kraft treten.
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