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Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren

Fakten und Hintergründe, Normen und Richtlinien*
Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren

Ein Blick in die Statistiken der Kriminalpolizei oder der Sachversicherer macht sehr schnell deutlich, warum das Thema Einbruchhemmung in den letzten Jahren so sehr im Branchenmittelpunkt stand: Alle zweieinhalb Minuten wird in Deutschland eine Wohnung aufgebrochen: Insgesamt werden so pro Jahr etwa 200 000 Einbruchsdelikte erfaßt. Die Aufklärungsquote liegt jedoch lediglich bei ca. 10 %. Im Bereich der Einfamilienhäuser steigen die Einbrecher in der überwiegenden Anzahl der Fälle durch Fenster oder Fenstertüren ein, da diese im Vergleich zu den Haupteingangstüren meist viel schlechter oder überhaupt nicht abgesichert sind.

Jährlich entstehen so gewaltige Schäden in Milliardenhöhe. Die Sachversicherer wenden mehr als die Hälfte aller ausgezahlten Leistungen für diese Schadensart auf. Nicht alles, was gestohlen wird, kann ersetzt werden, ist also unwiederbringbar.

Eine forsa-Umfrage, die im Auftrag der Messegesellschaft Berlin gegen Ende 1996 durchgeführt worden war, ergab, daß 83 % der Bundesbürger zusätzliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Wohnungen für notwendig halten. Es geht also um mehr als 37 Millionen Haushalte und ein geschätztes Marktpotential von 69 Milliarden DM.
Mit einem deutlichen Rückgang der Einbruchskriminalität ist nicht zu rechnen. So wird uns dieses Thema auch nach dem Jahrtausendwechsel weiterhin beschäftigen.
Der Beschlag für einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
“Der Teufel liegt im Detail”, sagt ein bekanntes Sprichwort. Es sind sicher keine Teufel, die bei einbruchhemmenden Fenstern und Fenstertüren zu liegen kommen, um einmal bei dem Sprichwort zu bleiben. Einige Details müssen aber beachtet werden; dazu gehören:
• einbruchhemmende Verglasung und
• entsprechender Einbau in den Flügelrahmen
• Hebel mit Sperreinrichtung oder abschließbar
• Herstellung und Montage nach den Vorgaben der Profilsystemhersteller
• Planung und Ausführung des bauseitigen Anschlusses
• Anbohrschutz
• einbruchhemmende Beschläge.
Jeder Punkt dieser Auflistung könnte eine eigene Ausarbeitung sinnvoll füllen. Hier soll aber nur der Bereich der einbruchhemmenden Beschläge näher betrachtet werden.
Für einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren werden spezielle Beschläge benötigt, die das Aufhebeln der Fensterflügel deutlich erschweren. Viele, zum Teil noch veraltete, einbruchhemmende Beschläge haben Nachteile im Bedienungskomfort. Die Fenster lassen sich nur mit erheblichen Betätigungskräften schalten. Dieses Problem kann zum Beispiel mit einer Doppelbolzenanordnung gelöst werden. Dabei sind ein Dichtschlußbolzen und ein Pilzbolzen in geringem Abstand zueinander angeordnet. Beim Verschließen des Flügels greift der Dichtschlußbolzen zuerst in das Blendrahmenteil ein und sorgt für die Komprimierung des Dichtungssystems; das Fenster wird dicht gegenüber Wind und Schlagregen. Durch die geschickte Anordnung des Pilzzapfens läuft dieser etwas später und damit kontaktfrei, also ohne jegliche Reibung, in das Schließelement ein. Der gewünschte leichtgängige Schaltkomfort wird erreicht und der Verschleiß auf ein Minimum reduziert. Durch den geringen Abstand der beiden Bolzen zueinander kann mit einem Rahmenteil gearbeitet werden, das die Anschlagzeit günstig beeinflußt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist ein möglichst modularer Aufbau des einbruchhemmenden Beschlagsystems. Dabei werden je nach der gewünschten Sicherheitsstufe die Flügelbauteile und die benötigten Blendrahmenteile aus einem Baukasten entnommen und zum Einsatz gebracht. So können einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren von einer erhöhten Grundsicherheit, über die AhS-Klassen Standard/Extra nach der RAL-RG 607/13, oder die Widerstandsklasse 1 nach der DIN V ENV 1627 bis in die höheren, genormten Klassen, EF0/1/2 nach der DIN V 18054 oder den Widerstandsklassen WK 2/3 nach der neuen DIN V ENV 1627 aus dem gleichen Baukastensystem ausgerüstet werden. Die Voraussetzungen, solche Elemente auch über die unter Umständen hochautomatisierte Fertigungslinie zu fahren, sind beschlagtechnisch gegeben. Die Lagerhaltung wird damit ebenfalls günstig beeinflußt.
Auch die Frage nach der zulässigen Falzlufttoleranz, die für eine einwandfreie Funktion des Fensters eingehalten werden muß, ist für den Fensterhersteller von Interesse. Um diese nicht zu stark einzugrenzen, sind verschiedene Maßnahmen sinnvoll. Das Blendrahmenteil wird ohne Boden ausgeführt. Am Sicherheitsverschlußzapfen wird kein Bund vorgesehen. Eine möglichst geringe Dicke am Pilzbolzenkopf und der vorzugsweise verwendeten Stahloberplatte am Schließelement wird durch geeignete Fertigungsverfahren und ausgesuchte Materialien erreicht. Fasen rund um den Einlaufbereich und am Bolzenkopf tragen mit zu einer hohen Funktionssicherheit bei. Alle diese Maßnahmen sind dazu geeignet, dem Flügel mehr Bewegungsspielraum im Blendrahmen zu geben. Das System wird dadurch unempfindlicher gegenüber Falzlufttoleranzen, berücksichtigt die Effekte aus der Wärmedehnung und hilft, den Einstellungsaufwand zu reduzieren. Eine möglichst geringe Anzahl an Blendrahmenteilen zur Erreichung der gewünschten Sicherheitsstufe beeinflußt die Herstellungskosten positiv. Aber auch die Verschraubung muß beachtet werden. Sind die einbruchhemmenden Rahmenteile ausreichend weit aus dem Eckbereich, damit in die Stahl-armierung verschraubt werden kann, auch, wenn Fixlängen bei den Versteifungsprofilen verwendet werden? Lassen sich diese Teile am losen Stab noch vor dem Verschweißen und Verputzen von Stabbearbeitungsautomaten montieren, ohne daß die nachfolgenden Maschinen kostenaufwendig geändert und zu Sondermaschinen ausgebaut werden müssen?
Die zuvor aufgeworfenen Fragen sollten bei der Auswahl des einbruchhemmenden Beschlagsystems im Vorfeld geklärt werden. Welches Niveau des Einbruchschutzes soll erreicht werden, eine frei definierte, erhöhte Grundsicherheit Klasse AhS Standard oder Extra nach der RAL-RG 607/13, oder die Widerstandsklassen der Norm. Es wird empfohlen, sich zu-nächst mit den unterschiedlichen Ausführungen vertraut zu machen. Auf den Bereich der erhöhten Grundsicherheit soll in dieser Ausarbeitung nicht eingegangen werden. Der Blick wird auf die Richtlinie und die Norm gerichtet.
RAL-RG 607/13 – AhS-Richtlinie
Die AhS-Richtlinie geht von den bei Gelegenheitsdieben üblichen Einbruchwerkzeugen, also von unterschiedlichen Schraubendrehern, aus. Um einfach und reproduzierbar prüfen zu können, werden diese Schraubendreher durch ein Prüfwerkzeug, den sogenannten Knickmomentschlüssel, ersetzt. Dieser wird in den vier Eckbereichen des Fensters angesetzt. An jeder Ecke werden dazu zwei Durchbrüche durch den Falzbereich eingebracht. Der Knickmomentschlüssel wird eingesteckt und das eingestellte Drehmoment jeweils dreimal aufgebracht. Die Schließstellen dürfen dabei nicht versagen. Danach wird eine Kraft von 700 N für eine Minute lang in das Zentrum des Flügels aufgebracht: Es darf keine durchstiegsfähige Öffnung entstehen.
Die Richtlinie unterscheidet 2 Klassen. AhS Standard entspricht dem Angriff mit einem genormten Schraubendreher mit 8 mm Klingenbreite; der Knickmomentschlüssel wird auf 200 Nm eingestellt. Bei AhS Extra geht man von einem ebenfalls genormten Schraubendreher mit 14 mm Klingenbreite aus; der Knickmomentschlüssel wird auf 300 Nm eingestellt. Die Kräfte auf eine einzelne Schließstelle sind dabei enorm; man erreicht eine Belastung von bis zu 10 kN (eine Tonne).
Die Richtlinie bezieht sich insbesondere auf den Beschlag. Eine einbruchhemmende Verglasung und ein Anbohrschutz werden nicht vorgeschrieben, sondern lediglich empfohlen. Ein Hebel mit Sperreinrichtung oder abschließbar muß jedoch eingesetzt werden.
Nach erfolgreicher Erstprüfung am Prüfinstitut der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge in Velbert (PIV) und bei Einhaltung aller weiterer Rahmenbedingungen kann vom Beschlaghersteller bei der Gütegemeinschaft das RAL-Gütezeichen für sein Produkt beantragt werden. Ein Fenster mit einem solchen Beschlag, einem entsprechenden Hebel mit Sperreinrichtung und der erforderlichen Befestigung der Blendrahmenteile, zum Beispiel vorzugsweise in die Stahlarmierung eines Kunststoffensters, kann wie folgt eingestuft werden: “Dieses Fenster erfüllt die Anforderungen an die Einbruchhemmung gemäß der AhS-Richtlinie RAL-RG 607/13 in der Klasse AhS Extra (oder Standard)”. Diese Aussage kann auch mit einem Prüfzeugnis, ausgestellt durch ein anerkanntes Prüfinstitut, belegt werden.
Die neue Norm: DIN V ENV 1630
Im Mai 1999 ist die europäische Vornormenreihe ENV 1627 bis 1630 als Weißdruck herausgegeben worden. Die nationale Umsetzung erfolgte in Deutschland mit der DIN V ENV 1627 bis 1630. Mit deren Veröffentlichung wurden die bisherigen Normen DIN V 18054 und 18103 zurückgezogen. Die zuvor erläuterte AhS-Richtlinie bleibt davon unberührt. Sie ist weiterhin gültig. Mit Hilfe der Korrelationstabelle können vorhandene Prüfzeugnisse, die auf Basis der zurückgezogenen Normen erstellt worden sind, als Nachweis für eine Auswahl der neu definierten Widerstandsklassen verwendet werden. Gegebenenfalls ist dabei die Nachprüfung einzelner Details oder aber eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich.
In der DIN V ENV 1627 werden Anforderungen und Klassifizierungen beschrieben, in 1628 die statischen und in 1629 die dynamischen Belastungen definiert. Der manuelle Einbruchversuch wird in 1630 beschrieben. Sie ist anwendbar auf Fenster, Türen, Tore und weitere Fassadenabschlüsse, wie zum Beispiel auch Klapp- oder Rolläden. Sie enthält eine höhere Anzahl an Widerstandsklassen als bisher, wobei die erste deutlich unterhalb der bisherigen Normen angesiedelt ist. An die Verglasung und die Fenstergriffe werden geringere, im Bereich der statischen und dynamischen Prüfungen höhere Anforderungen als bisher gestellt. Die Prüfzeiten sind bei umfangreich erweiterten Werkzeugsätzen reduziert worden. Das Prüfverfahren ist dahingehend abgeändert worden, daß an einem ersten Prüfkörper die statischen und dynamischen Belastungen aufgebracht werden und die Schwachstellenanalyse (auf Wunsch in einer kombinierten Prüfung gemäß den bisherigen Anforderungen nach DIN V 18054) vorgenommen wird. Die Hauptprüfung des manuellen Einbruchversuches erfolgt an einem unvorbelasteten zweiten Prüfkörper.
Die höheren Widerstandsklassen 4 bis 6 sind in Hinblick auf die Realisierungskosten nur in besonderen Einsatzfällen empfehlenswert. Nähere Informationen zu der Umsetzung der Widerstandsklassen bei Fenstern und Fenstertüren sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
Ein abschließbarer Betätigungshebel (mit 100 Nm Belastungsmoment und nicht mit 200 Nm wie in der DIN V 18 054) oder ein abschließbares Zusatzschloß ist nur in der WK1 vorgeschrieben, wenn keine einbruchhemmende Verglasung nach EN 356 oder DIN 52290, oder zumindest ein VSG, verwendet wird. Ansonsten reicht ein Fenstergriff mit Sperreinrichtung, wie zum Beispiel einem Druckknopf, ebenfalls mit 100 Nm Belastungsmoment, aus. Die vorgeschriebenen Verglasungen sind der Tabelle 2 zu entnehmen.
Einen Überblick zu den statischen Belastungswerten der DIN V ENV 1627 bis 1630 im Vergleich zur bisherigen Norm gibt die Tabelle 3.
Nach der statischen erfolgt die dynamische Belastung mit einem 30 kg schweren Sandsack, der an einem 1,5 m langen Seil aufgehängt wird. Im Verlauf der Prüfung läßt man ihn aus definierten Fallhöhen jeweils einmal auf die Verriegelungspunkte und die Füllungsecken, sowie dreimal in das Zentrum des Flügels aufschlagen.
In den Widerstandsklassen 4 bis 6 wird auf diesen Prüfabschnitt verzichtet, da hier die Belastung nur noch dem Sandsack, nicht aber dem Prüfelement Schaden zufügen kann. Die Tabelle 4 zeigt die weiteren Einzelheiten im Vergleich zur bisherigen Norm.
Die größte Herausforderung ist in der Regel das Bestehen des manuellen Einbruchversuchs. In der Schwachstellenanalyse kann das Prüfteam an dem ersten Prüfkörper zeitlich nicht begrenzt ausprobieren, an welchen Ansatzpunkten das Fenster zu knacken ist. Für die Hauptprüfung des manuellen Einbruchversuchs sind Kontakt- und Gesamtprüfzeiten vorgegeben. Sie erfolgt an einem unvorbelasteten, zweiten Prüfkörper.
Die Tabelle 5 zeigt die weiteren Einzelheiten im Vergleich zur bisherigen Norm.
Gelingt es bei den verschiedenen Prüfungsabschnitten nicht, eine ebenfalls in der Norm definierte, durchstiegsfähige Öffnung zu schaffen, ist die Prüfung bestanden.
Viele interessante Einzelheiten der neuen Norm, zum Beispiel die Besonderheiten der Widerstandsklasse 1, die verschiedenen Werkzeugsätze, die Verschiebeprüfung des Beschlages usw., können im Hinblick auf einen begrenzten Umfang dieser Ausarbeitung leider nicht behandelt werden; ein allgemeiner Überblick wird aber sicherlich erreicht. Die gesamte Branche wird sich noch eingehend mit dieser Normenreihe zu beschäftigen haben, schon allein aufgrund der Tatsache, daß bereits in drei Jahren die Novellierung ansteht, und dazu müssen die erforderlichen Erkenntnisse erarbeitet worden sein. n
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