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Fenster – ein Serienprodukt oder nicht?

Produktnormen für Fenster und Türen
Fenster – ein Serienprodukt oder nicht?

Werden Bauprodukte in Nicht-Serienfertigung (Einzelanfertigung) hergestellt, so genügt bei der CE-Kennzeichnung eine Konformitätserklärung, es sei denn, die entsprechenden Produktnormen bestimmen etwas anderes oder die Produkte haben für die Sicherheit und Gesundheit eine besondere Bedeutung. Ist also die Deklarierung als Einzelanfertigung der Heilsweg aus der CE-Kennzeichnungspflicht?

Auf welchem Niveau sind künftig die Nachweise eines Fensters oder einer Tür zu erbringen, wird sich so mancher Fensterbauer fragen. Gerade passierte die EN 14351-1, die „Produktnorm Fenster und Außentüren“ mit großer Mehrheit das so genannte „formal vote“ im CEN. Nur wenige Länder haben Widerspruch eingelegt und so wurde der unter Vorsitz vom ift Rosenheim erarbeitete Text in der „formellen Abstimmung“ genehmigt. Dies bedeutet, dass dieses Dokument, das die gesetzliche Basis zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren bildet, bald auch national zu beachten ist. Allgemein fordert der § 4 BauPG (Bauproduktengesetz): „Ein Bauprodukt darf nur in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, wenn es brauchbar… und aufgrund nachgewiesener Konformität … mit der CE-Kennzeichnung … gekennzeichnet ist.“

Für Fenster und Außentüren sieht die kommende Produktnorm für Fenster und Außentüren das Konformitätslevel 3 vor. Ist deshalb die Einordnung des Produktes in die Nicht-Serienfertigung die pragmatische Lösung des Problems, weniger Bescheinigungen liefern zu müssen? Nein, denn alle Verfahren (AoC/Konformitätsnachweisverfahren) sind Herstellererklärungen, d. h. der Hersteller des Bauproduktes braucht keine Zertifizierung seines Unternehmens.
Was ist eine Nicht-Serienfertigung?
Viele Betriebsinhaber argumentieren, dass das Handwerk grundsätzlich auftragsbezogen und in Nichtserie fertigt. Dieser Argumentation folgen die Behörden aber nicht zwangsläufig. Das Bundesbauministerium gab dazu einmal folgendes Beispiel: Transportbeton würde auch diesen Kriterien der Nichtserie entsprechen. Er wird speziell für ein bestimmtes Bauwerk hergestellt und angeliefert. Gerade aber dieses Produkt wird der Serie zugeordnet. Allein der Bereich von „historischen“ Produkten, die im Bereich des Denkmalschutzes liegen, ist unstrittig.
Europäisiert man die Frage nach der Definition der Nicht-Serienfertigung, richtet sich der Blick auf das Ende letzten Jahres veröffentlichte Leitpapier M, das gerade in dieser Thematik den Erstellern und Anwendern der Normen Aufschlüsse geben soll. Bedauerlicher Weise ist hier eine, für Fensterbauer sehr unglückliche Definition der Serienfertigung erfolgt. Explizit Fenster werden als Beispiel pauschal der Serienfertigung (im Sinne einer Variantenfertigung) zugeordnet.
Gegen diese Einordnung haben BHKH und Glaserhandwerk gemeinsam erheblich, aber leider erfolglos protestiert. Inwieweit diese Definition auch in Deutschland greifen wird, ist schwer abzuschätzen und wird gegebenenfalls im Einzelfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Gerichten geklärt werden. Letztendlich sind in diesem Zusammenhang die Aspekte des Marktes und der Marktaufsicht nicht zu vernachlässigen.
Keine Überwachung des CE-Zeichens
Auch weil es für die Bauprodukte Fenster und Außentüren nach der EN 14351-1 keine obligatorische Zertifizierung gibt, wird sicher keine der Bauaufsichtsbehörden von alleine tätig werden und eine aktive Marktaufsicht auf Deutschlands Baustellen umsetzen, so die einheitlichen Aussagen aus den Behörden. Dazu haben diese Behörden nicht genügend Power, denn das DiBt führt diese Marktaufsicht auf Bundesebene mit zwei Mitarbeitern durch. In zur Anzeige gebrachten Streitfällen, z. B. aus Wettbewerbsfragen, wird sie aber tätig werden müssen.
Marktaspekte
Die Marktaspekte ergeben sich aus der Verwendbarkeit des Bauproduktes. Gerade die vom Handwerk gefertigten Bauprodukte müssen vom Kunden akzeptiert werden. Das Handwerk darf nicht in den allgemeinen Ruf kommen, anspruchsvolle Produkte nicht mehr fertigen zu können, weil ihm die notwendigen Bescheinigungen fehlen. Marketingstrategen der Industrie werden sicher auch den Eindruck vermitteln wollen, ihre CE-gekennzeichneten Produkte seien qualitativ hochwertiger als die der Handwerkskonkurrenz. Das CE-Zeichen ist aber kein Qualitätszeichen, dennoch ist zu erwarten, dass Kunden aus Unwissenheit der Kennzeichnung einen erhöhten Stellenwert zuweisen.
Wie groß ist der Markt des Handwerks in der Nichtserienfertigung denn wirklich? Spätestens im öffentlichen Bereich wird kein Bauherr oder Architekt das Risiko auf sich nehmen und auf Nachweise verzichten. Bleibt das Privatkundengeschäft. Auch hier werden die Kunden immer kritischer und stellen schon jetzt sehr präzise Fragen, wenn es um die Qualität ihrer gekauften Leistung geht. Sicherlich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. So wird mancher Betriebsinhaber auch künftig noch mit dem blauen Auge davon kommen. Dennoch werden viele Betriebe für ihr Produkt die Brauchbarkeit nachweisen müssen.
Brauchbarkeit
Der § 4 des BauPG (Deutsche Gesetzgebung) beschäftigt sich auch mit den Anforderungen an in Nichtserie gefertigte Bauprodukte. Mit den Ziffern (3) und (4) dieses Paragrafen weicht das deutsche Bauproduktengesetz von der BPR (EU-Gesetzgebung) ab, womit der Anschein erweckt wird, Nicht-Serienprodukte bräuchten nicht CE- gekennzeichnet zu werden. Dies widerspricht jedoch verschiedenen EU-Dokumenten.
Auf jeden Fall sind die konkreten, in einem Bauwerk geforderten nationalen, baurechtlichen Nachweise nicht strittig. Eine Bewertung der Formulierung in den genannten Ziffern (3) und (4) würde die Betriebe von einem Ü-Zeichen nicht befreien und somit zu einer möglichen Doppelbelastung führen. Auch das Ü-Zeichen fordert die Brauchbarkeit bzw. dient zu deren Nachweis. Nach § 5(2) des BauPG bedeutet dies, „ein Bauprodukt gilt als brauchbar, wenn es bekannt gemachten, harmonisierten oder anerkannten Normen entspricht oder von diesen nur unwesentlich abweicht“. Im Fachjargon wird deshalb auch von der „Brauchbarkeitsvermutung“ von CE- und Ü-Zeichen gesprochen. Es bleibt aber strittig, ob es nach dem § 4 BauPG eine wirkliche Optionalität der CE-Kennzeichnung gibt.
Was wäre nun mit Bauprodukten, die nicht mit dem CE-Zeichen deklariert werden und damit nicht augenscheinlich brauchbar wären? Der erste Absatz des § 4 BauPG stellt Forderungen nach der Gebrauchstauglichkeit und der Einhaltung der wesentlichen Anforderungen. Namentlich genannt werden hier die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, der Brandschutz, die Hygiene, Gesundheit und der Umweltschutz, die Nutzungssicherheit, der Schallschutz sowie die Energieeinsparung und der Wärmeschutz. Die für die Fenster und Außentüren relevanten Aspekte werden in dem von den Handwerksverbänden initiierten nationalen Vorwort zur EN 14351-1 präzisiert. Heute schon sind diese Punkte Ü-Zeichen-pflichtig. Näheres ist derzeit in der Bauregelliste A Teil 1 des DIBt geregelt.
Nach § 4 des BauPG muss dieser Nachweis der Übereinstimmung des Bauprodukts mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegen. Dies ist beim Holzfenster schwierig, denn die Profilnorm DIN 68121 ist eine deutsche Norm und europäisch nicht akzeptiert. Auch ist die DIN 68121 in den Teilen 1 und 2 in verschiedenen Details veraltet und müsste überarbeitet werden.
Lösungsansätze
Dabei gibt es schon Lösungen. Das Handwerk hat z. B. zusammen mit der HKH Service+Produkt GmbH und der TSH System GmbH Konzepte im Bereich des cascading ITT anzubieten. Die Systemlösungen im Bereich Fenster, Einbruchhemmung, Innentüren und Treppen stärken den Innungsgedanken und helfen den produzierenden Betrieben. Sie sind gerade für Handwerksbetriebe konzipiert worden. Sie geben diesen Betrieben den nötigen prüftechnischen Rückhalt und sichern deren Märkte. Im Übrigen wird der Aufwand für den einzelnen, sich an einer Systemlösung bei Level 3 beteiligenden Betrieb derartig reduziert, dass es sich allenfalls in Einzelfällen lohnt, eigene betriebliche Lösungen zu entwickeln und prüfen zu lassen oder sich auf das „unsichere Abenteuer“ einer Level-4-Diskussion einzulassen. Eine solche müsste man auch den im Ausland hergestellten Fenstern zubilligen – mit allen damit verbundenen Risiken im heimischen Wettbewerb. Insofern sollte man schnell auf den Zug der handwerklichen Systemlösung bei der aus dieser Sicht vernünftigen Lösung aufspringen. ■

Basis zur CE-Kennzeichnung geschaffen

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Produktnorm mit 15–jähriger Bearbeitungszeit

Es ist soweit – die Produktnorm unter Leitung des ift Rosenheim ist nach langjähriger Arbeit vom CEN (Europäisches Komitee für Normung) in der Fassung prEN 14351-1 : 2005-09 einstimmig verabschiedet worden. Das von vielen ersehnte und von manchen gefürchtete CE-Zeichen kommt.
Die Arbeit an der prEN 14351-1 (Titel: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und Rauchdichtheit, aber mit Schutz gegen Brand von außen für Dachflächenfenster) wurde vor fast 15 Jahren in der Pionierphase der europäischen Normung unter Leitung des ift begonnen. Von Anfang an war klar, dass die Norm zukunftsorientiert und werkstoffneutral sein sollte, ohne konstruktive Vorgaben zu machen.
Das Ziel der Produktnorm ist eine europaweite einheitliche und materialunabhängige Festlegung der Eigenschaften und Leistungsklassen von Fenstern und Außentüren sowie der erforderlichen Prüfungen und Nachweise. Planer, Verbraucher und Hersteller erhalten mit dieser Produktnorm die Grundlage für eine leistungs- und funktionsorientierte Bewertung von Fenstern und Türen. Dies bedeutet auch eine Abkehr von genormten Konstruktionen, um die Entwicklung individueller Produkte zu fördern. Die geforderten Nachweise sind nicht nur durch Prüfungen, sondern häufig auch durch einfache Berechnungen oder Verwendung von Tabellenwerten möglich.
Die Produktnorm ist die geforderte Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie gemäß den Ausführungen des Anhangs ZA für die CE-Kennzeichnung. Das CE-Zeichen zeigt die Konformität (Übereinstimmung) des Produktes mit den europäischen Richtlinien und ermöglicht die europaweite Handelbarkeit des Produktes.
Nach der Zustimmung erfolgt die Veröffentlichung als nationale DIN-EN Norm. Mit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt (ca. April 2006) mit Angabe von Beginn der einjährigen Koexistenzphase steht jetzt auch fest, dass ab ca. Oktober 2006 erste CE-Kennzeichnungen von Fenstern und Außentüren gegeben werden können. Mit Ende der Koexistenzphase wird die CE-Kennzeichnung europaweit verpflichtend. Entgegenstehende nationale Vorschriften müssen dann zurückgezogen werden (ca. Oktober 2007).
Zu den wichtigsten betrieblichen „Hausaufgaben“ der Hersteller zählen folgende Punkte:
  • Beschreibung des Produkts und der Leistungseigenschaften
  • Zusammenstellung vorhandener Prüfberichte und Überprüfung der Übereinstimmung mit geltenden Normen
  • Auswahl repräsentativer Produktfamilien und Probekörper
  • Beauftragung der Ersttypprüfung (ITT) durch eine Prüfstelle
  • Einführung bzw. Auditierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPk)
  • Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung.
Weitere Informationen und Unterstützung gibt es beim ift durch Seminare und Fachtagungen, Inhouse-Schulungen (Unterstützung bei der Umsetzung von CE-Kennzeichnung, Zertifizierung und der WPk), Einsatzempfehlungen für Hersteller, Architekten und Fachplaner sowie durch Planung und Durchführung der Prüfungen und Nachweise als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus gibt es einen ift-Produktpass als anerkannten Nachweis und Ergänzung zur CE-Kennzeichnung für qualitätsbewusste Hersteller in Verbindung mit einer Zertifizierung.
Die prEN 14351-1 und die DIN EN Fassung sind beim Beuth Verlag (www.beuth.de) verfügbar.

Abkürzungen

AoC: attestation of conformity – (Produkt/Mandatsabhängiges) Konformitätsbewertungsverfahren
DiBT: Deutsches Institut für Bautechnik
BauPG: Bauproduktengesetz – nationales Umsetzungsdokument für die Bauproduktenrichtlinie
BPR: EU-Bauproduktenrichtlinie.
cascading ITT: „gestufter“ initial type test – Übertragene Erstprüfung, auch Systemhausmodell genannt
CEN: Comité Europeen de Normalisation – Europäisches Komitee für Normung
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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