Mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 19. Juni 2006 wurden 18 der insgesamt 32 Schulstandorte für den Berufsschulunterricht im Tischlerhandwerk mit dem Vermerk „befristet bis 31. Juli 2009“ versehen. Angesichts des Rückgangs an Ausbildungsverhältnissen sowie chronischer Finanznöte der öffentlichen Hand wird wohl mit einer Konzentration der Schulstandorte zu rechnen sein. Außerdem steht eine verstärkte Lernortkooperation zwischen Berufsschulen und den Trägern der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung auf der Agenda.
„Das Hessische Tischlerhandwerk steht diesen Überlegungen ergebnisoffen gegenüber“, heißt es aus der Geschäftsstelle des Verbandes. Unverzichtbare Prämissen seien jedoch eine betriebsnahe Beschulung sowie die Sicherstellung der notwendigen Standards für eine hochwertige Ausbildung. Hierzu zähle u. a. eine an den Erfordernissen des modernen Tischlerhandwerks orientierte Ausstattung der Ausbildungsstätten. Um den beteiligten Kreisen hierzu Unterlagen an die Hand geben zu können, hat das Hessische Tischlerhandwerk den Arbeitskreis „Technische Ausstattung Lehrwerkstätten“ ins Leben gerufen und Mindestanforderungen bezüglich der technischen Grundausstattung definiert. Die in einer Broschüre zusammengefassten Ergebnisse wurden am Rande des Hessischen Handwerkstages dem Hessischen Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel überreicht.
Verbandsgeschäftsführer Hermann Hubing appellierte an Rhiel, auch unter dem Primat leerer öffentlicher Kassen die Qualität der Ausbildung im Tischlerhandwerk nicht in Frage zu stellen. „Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist eine gemeinsame gesellschaftspolitische Pflicht von Politik und Unternehmen“, betonte Hubing. Wirtschaftsminister Rhiel wertete die Initiative als interessanten Beitrag zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems: „Es ist gut und richtig, wenn die Wirtschaft der Politik konstruktive Lösungsvorschläge an die Hand gibt“.
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