1997 mußten Arbeitgeber in der westdeutschen Industrie je 100 DM Direktentgelt 80,10 DM Zusatzkosten zahlen – 0,60 DM weniger als 1996. Grund für den Rückgang war die Neuregelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In Ostdeutschland betrugen die Lohnzusatzkosten 1997 „nur“ 71,50 DM je 100 DM Direktentgelt. Von 1992 bis 1997 stiegen die Zusatzkosten in Ostdeutschland um fast 62 – in Westdeutschland um 17,5 Prozent.
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