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Freier Hochschulzugang für Meister

Gesetzesänderung in Baden-Württemberg
Freier Hochschulzugang für Meister

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der baden-württembergische Landtag einer Gesetzesänderung zugestimmt: Danach besitzen künftig Berufstätige mit Meisterabschluss oder gleichwertigem Abschluss die Qualifikation für ein ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechendes Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie, auch wenn sie keine Hochschulzugangsberechtigung haben. Die Berechtigung ist unabhängig von der Note in der Fortbildungsprüfung.

Darüber hinaus besteht für diese Berufstätige die Möglichkeit, die Qualifikation für ein Studium in einem nicht affinen (fachbezogenen) Studiengang an einer Hochschule oder Berufsakademie auch durch das Bestehen einer Eignungsprüfung zu erwerben. Die Durchführung der Eignungsprüfung wird auf die Hochschulen und Berufsakademien übertragen, um sie besser auf die Bedürfnisse der Berufstätigen und der Hochschulen bzw. Berufsakademien auszurichten. Ein Beratungsgespräch ist der Aufnahme des Studiums vorgeschaltet.
Dieses Gesetz soll erstmalig für das Wintersemester 2006/2007 Anwendung finden.
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