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Gestaltungskompetenz unerlässlich

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Gestaltungskompetenz unerlässlich

Gestaltungskompetenz unerlässlich
Die Geschichte des Handwerks lehrt, dass kreatives Schaffen den beruflichen Alltag seit jeher begleitet hat. Heute sind Handwerker, insbesondere auch die Tischler und Schreiner, mit Gestaltungsfragen mehr denn je konfrontiert, zumal die ansprechende Form, Präsen-tation und Vermarktung der Produkte sowie Dienstleis-tungen für den Erfolg eines Handwerksunternehmens immer wichtiger werden. Folglich gewinnt die Aus- und Weiterbildung gestalterischer Fähigkeiten zunehmend an Bedeutung.

Der Autor, Dr. Phil. Hans Winter, war nach Lehre und Studium 35 Jahre an den BBS in Herten (Westf.) und über zwei Jahrzehnte Mitglied in Gesellenprüfungsausschüssen tätig. Er leitete Lehrgänge zur Vor

Für über die Hälfte aller Handwerksberufe zählt Gestaltungskompetenz schon jetzt – neben den notwendigen technologischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen – als dritte Komponente zu den unerlässlichen Voraussetzungen, die Probleme der Praxis zu lösen und das Leistungsspektrum zu erweitern. 1)
Der vom Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) empfohlene Werkstudiengang „Gestalter im Handwerk“ ²) vermittelt das erforderliche Gestaltungswissen, fördert die individuelle gestalterische Begabung, ermutigt zum Experimentieren mit Formen, Farben und Materialien. Folgt man der Statistik der beruflichen Fortbildungsprüfungen des DHKT, dann legten im Jahr 2000 die Abschlussprüfung „Gestalter im Handwerk“ 151 Bewerber/-innen in vier Bundesländern ab (nach 136 im Jahr zuvor): in Bayern (51), Nordrhein-Westfalen (47), Baden-Württemberg (32) und Hessen (21). Unter ihnen waren 73 Frauen (48,3 %). Insgesamt bestanden 148 Kandidaten (98 %).
Die Ausbildung zum Gestalter im Handwerk europaweit zu fördern, ist das erklärte Ziel des Pilotprojekts „Handwerk – Design“. Rahmenlehrpläne, Unterrichtsmittel und Prüfungsvorschriften werden für ein europäisches Weiterbildungskonzept im gestalterischen Bereich des Handwerks gemeinsam mit den Partnerländern Belgien, Frankreich und Irland entwickelt.
Zielgruppe und Ausbildungsstätten
Angesprochen, sich zum Gestalter im Handwerk fortzubilden, sind Angehörige aller Berufe des gestaltenden Handwerks. Ansprechpartner sind einerseits die Handwerkskammern als Institutionen der beruflichen Weiterbildung im Handwerk, andererseits die bei diesen berufsständischen Organisationen angesiedelten Werkakademien für Gestaltung in Aachen, Chemnitz, Ebern, Hannover, Kassel, München, Münster, Saarbrücken und Ulm als eigenständige Einrichtungen zur gestalterischen Qualifizierung begabter Nachwuchskräfte (siehe Kasten).
Bei diesen Bildungsträgern lassen sich jeweils die verbindlichen Einzelheiten zum Werkstudiengang „Gestalter im Handwerk“ erfragen.
Ausbildungsschwerpunkte
Ein Blick in die Lehrgangsangebote der Akademien zum Gestalter im Handwerk zeigt bereits, dass beispielsweise Ausbildungsdauer, -inhalte, Fächerstruktur, Lehrmethoden und Organisationsformen (Vollzeit-, Teilzeit-, Blockform) variieren. Bei modular aufgebauten Lehrgängen ist der Besuch einzelner Veranstaltungen möglich, um Gestaltungsbereiche zu vertiefen, ohne gleichzeitig einen Abschluss anzustreben. Die Lehrgänge selbst werden berufsübergreifend aus den Teilnehmern der verschiedenen Gewerbe gebildet, so dass die Studierenden „nicht nur miteinander, sondern auch voneinander lernen“. Darin liegt ein besonderer Reiz, denn jeder trägt mit seinen spezifischen Berufserfahrungen zur gestalterischen Weiterbildung des anderen bei.
Die Schwerpunkte in der Ausgestaltung der fachtheoretischen und -praktischen Lehrgangsinhalte spiegeln exemplarisch die beiden folgenden Qualifizierungskonzepte. Die Akademie für Gestaltung in Münster setzt ihre Akzente so: Das Fach „Zeichnen und Darstellungstechniken“ beinhaltet das freie Zeichnen, räumliche Darstellungstechniken, zeichnerische Präsentationstechniken, Fotografie, Typografie, Präsentationsgestaltung und -gespräche. Die „Gestaltungslehre/Wahrnehmungslehre“ und die berufsübergreifenden Techniken werden begleitet von grundlegenden Ausführungen zur Kunst- und Kulturgeschichte sowie zur zeitgenössischen Formgebung. Im Fach „Entwurfs- und Projektentwicklung“ werden die in den oben genannten Fächern gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse in praxisorientierten Aufgabenstellungen angewendet. Die Konzeptionierung und Gestaltung von Produkten mit einem hohen Gebrauchswert und einer hohen Qualität in der Formgebung steht dabei im Vordergrund.
Die Akademie für Gestaltung und Denkmalpflege in Ebern (AGD) hat im Rahmen des EU-Projekts „Leonardo“ mit den eingangs genannten Partnerländern einen europäischen Lehrplan erarbeitet, der zwischen Grund-, Aufbau- und Fachstufe unterscheidet. Die Lehrinhalte der Grundstufe (1. und 2. Semester) sind unter anderem Freihandzeichnen, Kunstgeschichte, Grundlagen der Gestaltung, Materialkunde, perspektivisches Zeichnen, Farbenlehre, berufs-übergreifendes Entwerfen; die der Aufbaustufe (3. Semester) zum Beispiel Fotografie, Farbgestaltung, plastische Gestaltung, Grundlagen des Marketing, Ausarbeiten grafischer Konzepte. Die Fachstufe (4. Semester) ist zur Auswahl unterteilt in die Fachrichtungen „Möbel- und raumbezogener Ausbau“ sowie „Produktgestaltung“. Zu den Inhalten dieser Stufe zählen außerdem rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Designbereich, Marketing, Informatik und CAD (Computer Aided Design = computergestützte Konstruktion und Anfertigung von Zeichnungen).
Zum Studienprogramm der Akademien gehören unter anderem auch Vorträge, Diskussionsforen, Projektwochen, Exkursionen und Workshops, der Besuch von Ausstellungen, Messen, Museen, Ateliers, Sonderschauen, Werkstätten.
Zulassungsvoraussetzungen
Verbindlich sind die Bedingungen jener Handwerkskammer, bei der die Abschlussprüfung abgelegt werden soll. Das sei ausdrücklich betont. In der Regel wird zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang und zur Prüfung zugelassen, wer nachweist, dass er die Meisterprüfung in einem gestalterischen Handwerk bestanden hat, oder – und dies ist abhängig von den „Besonderen Rechtsvorschriften“ einer Kammer – die Gesellenprüfung und als Geselle eine einschlägige praktische Tätigkeit von ein bis drei Jahren nachweist, schließlich an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf den Abschluss „Gestalter im Handwerk“ erfolgreich teilgenommen hat.
„Abweichend … kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.“ Nachweise können Zeichnungen oder Fotos von Objekten sein, auch Originale wie Keramikarbeiten. Diese Bewer-bergruppe muss handwerklich gestalterische Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Der Passus erlaubt es, im Einzelfall Interessenten ohne eine berufliche Ausbildung, nur mit Praktika zum Werkstudiengang „Gestalter im Handwerk“ zuzulassen. Über eine Sonderzulassung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.
Ziele, Gliederung und Inhalte der Prüfung
§ 1 der Fortbildungsprüfungsordnung zum Gestalter im Handwerk nennt die Ziele der Abschlussprüfung. Durch sie ist festzustellen, „ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, um in seinem Handwerk selbstständig aufgabenbezogene gestalterische Probleme zu lösen“ oder – wie es auch heißt – „in eigenständiger Auseinandersetzung gestalterisch Probleme seines Berufes in zeitgemäßer Form und persönlicher Aussage“ zu meistern. Die Prüfung ist entsprechend den Fortbildungsordnungen der Handwerkskammern in der Regel in diese drei Teile gegliedert: Praktischer berufsbezogener Teil, praktischer fachübergreifender Teil, Prüfungsgespräch. ³)
Der berufsbezogene Teil entspricht einer praktischen Arbeit aus dem Handwerk des Prüfungsteilnehmers, in der Gestaltungsprobleme eigenschöpferisch zu bewältigen sind, und zwar von der Planung der Gestaltungslösung über die Zeichnung beziehungsweise Modellentwicklung bis zur Realisierung als Arbeitsprobe, Modell oder Prototyp. Im fachübergreifenden Teil hat der Kandidat wiederum anhand einer praktischen Arbeit Fertigkeiten und Kenntnisse aus diesen Gebieten nachzuweisen: Gestaltungslehre und farbiges Gestalten, Sachzeichnen und Darstellungstechniken, material- und werktechnische Bezüge. Im Prüfungsgespräch ist darzustellen, wie die berufsbezogene Gestaltungsaufgabe gelöst wurde, zudem sind die Grundlagen der Gestaltung sowie Kunst- und Kulturgeschichte Gegenstand der Gespräche.
Bestehen der Prüfung und Berechtigung
Die Prüfung nimmt der zuständige Fortbildungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer ab. Der erfolgreiche Prüfungsabsolvent ist berechtigt, den Titel „Gestalter im Handwerk“ zu führen. Dieser signalisiert Gestaltungskompetenz. o
1) Der vom ZDH 1989 herausgegebene, inzwischen vergriffene Band „Gestaltung im Handwerk. Leitfaden für eine Bildungsmaßnahme innerhalb der Handwerksorganisation“ gibt auf Seite 12 Auskunft über die „Gestaltungsrelevanz der Handwerksberufe“. Unterschieden wird zwischen gestaltungsabhängigen (-relevanten), gestaltungsbezogenen (-verwandten) und gestaltungsnahen Handwerken. Der Beruf des Tischlers ist in dieser Übersicht den gestaltungsabhängigen Handwerken zugeordnet.
²) Im Text wird – der leichteren Lesbarkeit wegen – nur die männliche Form eingesetzt.
³) Einzelne Prüfungsordnungen fassen die Teile I und II zu einer Examensarbeit zusammen, die sich an den „Materialien, Techniken und Produkten des erlernten Berufes des Prüfungsteilnehmers orientiert“.
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