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Gleichwertigkeit von Bachelor und Meisterabschluss

Einigung auf einheitlichen Deutschen Qualifikationsrahmen
Gleichwertigkeit von Bachelor und Meisterabschluss

Der Weg für die Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ist frei. Spitzenvertreter von Bund, Ländern und Sozialpartnern haben sich auf einen Kompromiss verständigt. Danach sollen die allgemeinbildenden Schulabschlüsse zunächst dem Rahmen nicht zugeordnet werden; zweijährige berufliche Erstausbildungen werden auf Niveau 3 und drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen auf Niveau 4 eingestuft. Schon zuvor bestand zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern Einigkeit, auf Niveau 6 die Abschlüsse Bachelor und Meister gleichwertig zu verorten. „Das ist ein starkes Signal, dass tertiäre Bildungswege nicht nur über die Hochschule, sondern auch über die berufliche Bildung möglich sind“, wertet Handwerkspräsident Kentzler die nach langem Ringen zustandegekommene Vereinbarung.

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