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Kindersichere Konstruktionen

Folge 4
Kindersichere Konstruktionen

Wer heute als gewissenhafter Treppenbauer die “todschicken”, elegant und leicht wirkenden Treppen, die in Büchern und Zeitschriften gezeigt werden, bei Wohnhaustreppen auf ihre “Kindersicherheit” hin überprüft, wird feststellen, dass an vielen Details die Vorschriften nicht eingehalten sind oder sträflich vernachlässigt wurden. Wenn ein Bauherr oder Architekt in einem diesbezüglichen Fall trotz Hinweis des Treppenherstellers eine derartige Ausführung verlangt, sollte dies schriftlich festgehalten und damit die Haftung bei einem evtl. Unfall an den eigentlichen Verursacher übertragen werden.

Bei meinen zahlreichen Lehrgängen in den vergangenen Jahren habe ich von vielen Teilnehmern erfahren können, dass sie durch solche Unfälle finanziell oft bis zum Verlust ihrer Existenz geschädigt wurden.
Um solchem Kummer vorzubeugen, habe ich selbst in meiner Zeit als Treppenbauer meine Kunden auf diese Gefahren aufmerksam gemacht und ihnen “kindersichere Treppen” angeboten. Mit diesem Slogan habe ich bewusst geworben. Viele “Baufrauen” waren froh, dass ihre Kinder “unbeaufsichtigt” auch im Treppen-haus spielen konnten.
In der folgenden Abhandlung will ich auf gefährliche Konstruktionsdetails hinweisen, die oft unbedacht oder gar unbewusst Gefahren in sich bergen.
Kritisch und leider in den Vorschriften nicht exakt definiert ist der Zwischenraum zwischen Untergurt und Stufen-Dreieck (Abb. 1/1). Bei Treppen mit aufgesattelten Stein- oder Holzstufen kann beim Geländer ein sog. “Untergurt” (Abb. 2/1) eingebaut werden. Nur so ist die Geländerkonstruktion oder die Einteilung von Treppenstäben (2) unabhängig von den Stufenkanten. Um die kritischen Gefahrenstellen zu finden, habe ich den Kopf eines Kindes als Kugel mit einem Ø von 12 cm symbolisiert und diese bei den Skizzen verwendet (3). Der jeweilige Abstand des Untergurtes von den Stufenvorderkanten von einem cm darf auf keinen Fall unterschritten werden (4). In jedem Fall sollte im Detail untersucht werden, ob das Absturz-Dreieck klein genug ist. Bei allen drei Versuchen in Abb. 2 zeigt sich, dass bei aufgesattelten Treppen diese Art von Geländer nur bei gewendelten Treppen ohne Unterscheidung angewendet werden kann.
Um bei diesem Detail absolut sicher zu gehen, sollte der Untergurt ca. 30 mm über, den Stufenkanten angelegt und die Stufenecken anderweitig abgesichert werden. So sind z. B. in Abb. 3 gebogene Nirostastäbe vor der Montage von unten in den Untergurt eingeführt (2) und verstiftet worden (3).
In der weiteren Folge wird erklärt, wie bei einer gewendelten Treppe die Geländer richtig gezeichnet werden. Wenn bei aufgesattelten Treppen die Geländer über den Stufen angeordnet werden müssen, sollte ein Untergurt eingebaut werden (Abb. 4/1).
Nur so ist es möglich die Treppenstäbe (2) in gleichmäßigen Abständen unabhängig von den Stufenkanten (3) einzuteilen.
Beim Zeichnen der verschiedenen Geländer wird jeweils die Seite gesucht, bei welcher der rechtwinklig zur Neigung gemessene Abstand zwischen vorderer Stufenkante (4) und unteren Gurtkanten (5) am kleinsten wird. Dort soll er ca. 30 mm groß sein (6).
In Detail A und in noch größerem Ausmaß in Det. B ist zu erkennen, dass Kleinkinder in diesen Bereichen absturzgefährdet sind (7).
Beim Geländer I und II (Abb. 5) muss an der Außenseite abgewickelt werden (8), bei Geländer III an der inneren Seite (9).
Bei der Abwicklung wird zu-nächst die Stufen-Kantenlinie gezeichnet (10). Aus dem Grundriss heraus werden hierzu die Schnittpunkte Stufenkanten-Innenseite Geländer (12) in die Abwicklung nach unten (13) auf die Stufenebene gezogen (14) und zur Stufenkantenlinie verbunden (10). Rechtwinklig zu dieser wird nun im Abstand von 30 mm die untere Kante und 60 mm darüber die obere Kante des Untergurts markiert (15). Die Höhe des Geländers wird jeweils von der Kantenlinie nach oben angemessen (16), die obere Handlaufkante angerissen und rechtwinklig zu dieser die untere Kante markiert (17).
In Detail C ist in der Isometrie festgehalten, wie sich an der Aufrissseite bei 30 mm Abstand (1), durch die Schräglage der Stufe, an der äußeren Geländerseite ein größerer Abstand von 58 mm ergibt (2).
Aufgesattelte Treppen mit Geländer ohne Untergurt
Bei aufgesattelten Treppen mit Holzstufen sollte versucht werden, die Geländerstäbe nicht in einen Untergurt, sondern direkt in die Stufenflächen zu bohren (Abb. 10). Bei den gleich breiten Stufen von geraden Treppen ist es je nach Stufenbreite möglich, mit zwei Stäben pro Stufe (Abb. 11A), oder im 2-3er Wechsel (B) auszukommen. Auch bei gewendelten Treppen (Abb. 12) ist eine gute Lösung möglich, wenn die Stufenverziehung mit der Stabeinteilung gleichzeitig vorgenommen wird (Abb. 13). Die Zwischenplättchen im oberen Bereich (1) stabilisieren und verhindern ein durchbiegen der relativ dünnen Stäbe.
In Abb. 14 werden diese Zwischenplättchen als vorzügliches Schmuckelement verwendet.
Willibald Mannes
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