Im Zuge der CE-Kennzeichnungspflicht (nach Beendigung der Koexistenzphase) müssen Tischler und Schreiner die von ihnen hergestellten Fenster einer Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) unterziehen. Ein Musterhandbuch, kombiniert mit einer Schulung, vermittelt das nötige Know-how. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) und seine Landesverbände haben das Konzept zusammen mit dem Institut für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks (iBAT) und dem Landesfachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg entwickelt. Der Startschuss fällt im Sommer dieses Jahres.
Hintergrund ist die Produktnorm prEN 14351-1 für Fenster und Außentüren. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat diese verbindliche Grundlage vor kurzem verabschiedet. Sie regelt die Einführung des CE-Zeichens für die entsprechenden Bauprodukte und verlangt ausdrücklich eine WPK. Damit stehen auch Tischler und Schreiner, die Fenster oder Außentüren herstellen, in der Pflicht. Die Verbändelösung soll sie darin unterstützen.
BHKH-Hauptgeschäftsführerin, Dr. Bettina Wehrisch, beschreibt den Nutzen von Handbuch und Schulung so: „Das kombinierte Konzept versetzt unsere Betriebe in die Lage, die Anforderungen der verbindlich vorgeschriebenen WPK optimal zu erfüllen. Wir haben es am Beispiel Fenster ausgearbeitet.“ Die WPK sieht unter anderem eine Wareneingangs- und eine Endkontrolle vor. Dazu kommen mögliche Korrekturmaßnahmen sowie umfangreiche Dokumentationspflichten. Außerdem muss der Betrieb einen Verantwortlichen für die WPK benennen. So soll sichergestellt werden, dass die Leistungseigenschaften des Fensters eingehalten werden, die der Betrieb bei der CE-Kennzeichnung angibt.
Das Musterhandbuch erscheint im Sommer dieses Jahres. Es ist modular aufgebaut und verdeutlicht zunächst die grundlegenden Fakten zur CE-Kennzeichnung. Im Folgenden beschreibt es die WPK, benennt ihre Anforderungen in Form von detaillierten Arbeits- und Prüfanweisungen und hilft mit Check-Listen weiter.
Auch die Schulungen starten im Sommer dieses Jahres. Wird die WPK anschließend vor Ort umgesetzt, erhalten die Betriebsinhaber auf Wunsch fachmännische Unterstützung von ihren Landesverbänden. „Es war uns wichtig, dass sich die Betriebe noch vor Beginn der Koexistenzphase auf die anstehenden Pflichten vorbereiten können“, erklärt Wehrisch.
Weitere Informationen gibt es bei der Service-Tochter des BHKH (Ansprechpartnerin Marion Löscher, Tel 030 27907050)
HKH Service + Produkt GmbH
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E-Mail: info@hkh.de
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