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Lichteinflüsse

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Lichteinflüsse

Lichteinflüsse
Für Kunstlicht sind vier Beleuchtungsarten denkbar (Abb. rechts von oben nach unten): 1. Allgemeinbeleuchtung als Direktbeleuchtung mit Parabolspiegel-Rasterleuchten ohne Arbeitsplatzleuchten 2. Allgemeinbeleuchtung als indirektbeleuchtung mit abgehängten Pendelleuchten ohne Arbeitsplatzleuchten 3. Zweikomponentenlicht, bestehend aus einer indirekten Allgemeinbeleuchtung (wie 2) und einer verstellbaren Arbeitsplatzleuchte 4. Zweikomponenetnlicht/Hybridlicht mit indirekter Allgemeinbeleuchtung bei ca. 300 Lux und einer großflächig leuchtenden dimmbaren Arbeitsplatzleuchte $ 500 Lux (Werkbild: König+Neurath)
Für den Praktiker hat die EU-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze weitreichende (und kostenträchtige) Konsequenzen, wenn er, nur weil er sich in den Vorschriften nicht auskennt, falsch berät oder gar entsprechende Vorgaben nicht umsetzt. BM informiert in Zusammenarbeit mit dem Beschlagtechnik-Spezialisten Häfele in einer mehrteiligen Serie über die für Tischler und Schreiner wichtigen Teile der Verordnung. In dieser Folge erläutert der Autor Peter Wendt von der PWP-Unternehmensberatung in Hüttenberg/Hessen die Auswirkungen, die das Regelwerk auf die Arbeitsumgebung hat: Fläche, Licht, Blendung und Reflexion.

Es werde Licht – aber bitte nur nach Norm
Arbeitsumgebung, Punkt 15:

“Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirm-Arbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden”.
Die Sehaufgaben sind an bildschirmorientierten Büroarbeitsplätzen durchaus unterschiedlich. Schnelle Blickwechsel-Frequenzen zwischen Bildschirm und Papierbereich bringen dies mit sich. So gilt tendenziell, bezogen auf die Beleuchtungsstärke (Eh):
• Je höher die Beleuchtungsstärke am Bildschirm ist, desto schwieriger wird die Wahrnehmung,
• je niedriger die Beleuchtungsstärke ist, desto besser wird sie.
• Diametral entgegengesetzt verhält es sich bezogen auf die Sehaufgabe für den Informationsträger “Papier”. Je heller, um so besser – je dunkler, um so schlechter. Eine Anpassung an die insofern unterschiedlichen Sehaufgaben bedeutet, ein zoniertes Beleuchtungskonzept (für die unmittelbare Arbeitsumgebung = die Tischfläche) anzustreben. Hier hilft die sogenannte 2 K-Beleuchtung:
• Die 1. Beleuchtungskomponente ist die Allgemeinbeleuchtung,
• die 2. Beleuchtungskomponente ist die Individualbeleuchtung.
Dabei ist für die Individualbeleuchtung eine qualitativ hochwertige Arbeitsplatzleuchte ideal (z.B. Dimm-Fähigkeit). Für die Allgemeinbeleuchtung setzen sich mehr und mehr Indirekt-Beleuchtungssysteme durch. Wie diese im Einzelfall ausgeführt sind, ist von verschiedenen Aspekten bzw. Vorgaben abhängig:
• Die Beleuchtung eines größeren Raumes/einer größeren Fläche mit Stehleuchten/Uplightern wird ohne ein bodenführendes Elektrifizierungssystem in der Regel schwierig. Dieses kann natürlich im Rahmen einer Sanierung wiederum unabdingbar sein, um zukunftsorientiertes Kabelmanagement zu gewährleisten (DFÜ, LAN etc.).
• Von der Decke abgependelte Leuchten (oder Lichtrohrsysteme) bedingen eine ausreichend große lichte Raumhöhe; bei 2,50 m wird es häufig bereits schwierig.
• Wandfluter sind als alleinige Indirektbeleuchtung nur dann einsetzbar, wenn die Räume relativ klein sind (Aspekt der gleichmäßigen Aufhellung/ Ausleuchtung).
Die Forderung der Bildschirmarbeits-Verordnung an die Anpassung des Sehvermögens der Benutzer (der Sehaufgabe) wird durch derartige Beleuchtungskonzepte unterstützt. Solange Licht nach dem “Gießkannen-Prinzip” verteilt wird, ist eine (individuelle) Anpassung an das Sehvermögen und die Sehaufgabe nicht möglich. Es sei denn im Einzelraum und das bedeutet in aller Regel vorwiegend für die Managementebene (und damit für eine Minderheit aller Benutzer). Der “angemessene Kontrast” zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung bedeutet die Einhaltung sogenannter Leuchtdichte-Unterschiede (oder auch Leuchtdichte-Kontraste) in einem Verhältnis von maximal 1:3 (im Infeld) bzw. 1:10 (im Umfeld).
Als “Leuchtdichte” wird dabei der vom Auge empfundene Helligkeitseindruck bezeichnet. Als Faustregel gilt: Die mittlere Leuchtdichte auf dem Bildschirm (im Arbeitszustand) sollte entsprechend der arbeitsmedizinischen Empfehlungen bei ca. 100 Candela/m² (cd/m²) liegen. Im Infeld (Faustregel: näheres Umfeld = Arbeitsfläcce) dürfen also keine höheren Leuchtdichten als 300 cd/m² = 1:3 gemessen werden.
Im Umfeld (Faustregel: das, was der Nutzer beim Hochschauen von der Arbeitsfläche wahrnimmt) keine höheren Leuchtdichten als 1000 cd/m² = 1:10. Werden diese Werte überschritten, kommt es zu einer höheren Belastung des Sehapparates durch zu häufige/zu starke Adaptionsvorgänge (Anpassung des Auges an unterschiedliche Helligkeiten). Die Limitierung auf den Grenzwert von 1000 cd/m² ist letztlich nur durch geeignete Verdunkelungs-/Beschattungs-Anlagen erreichbar (innen/ außen).
Indirekt beleuchten
Das Vermeiden von “störenden Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln” bedeutet in der Praxis:
• Wahl einer möglichst fensterparallelen Anordnung des Bildschirmes. Direktblendungen werden damit genauso vermieden wie Spiegelungen (Abbildung des hellen Fensterausschnittes auf dem Bildschirm).
• Optimierung des Standortes im Verhältnis zum Kunstlicht. Indirektbeleuchtungs-Systeme sind Direktbeleuchtungs-Systemen vorzuziehen, da das physikalische Grundgesetz “Einfallswinkel = Ausfallswinkel” damit wirkungsvoll außer Kraft gesetzt wird, wenn die reflektierende Decke entsprechend matt, also glanzgrad-reduziert ist.
Reflexionen nein danke!
Auch die Vermeidung von Reflexionen und Spiegelungen auf “sonstigen Arbeitsmitteln” wird ausdrücklich angesprochen. Dies gilt zum Beispiel für (durch Handschweiß) speckige Tastaturen oder plastifizierte Schreibtischunterlagen mit glänzenden Oberflächen. Selbstverständlich müssen auch für die Arbeitsfläche Oberflächen gewählt werden, die maximal der Glanzgrad-Schablone “seidenmatt” entsprechen.
Ob eine derartige Optimierung der Tageslicht- und Kunstlicht-Beleuchtung tatsächlich erreicht wird, ist meßtechnisch feststellbar. Kommt es “zur Nagelprobe”, kann arbeitsplatzspezifisch sehr schnell festgestellt werden, ob z.B. die maximalen Leuchtdichte-Kontraste (1:3 bzw. 1:10) in der Praxis auch tatsächlich eingehalten werden. Insofern ist (auch) hier planerisches Geschick nach folgendem Schema notwendig:
• Festlegung der Arbeitsplatz-Konfiguration/-Typisierung,
• Festlegung des Bildschirmstandortes auf dem Tisch,
• Festlegung der Arbeitsplatz-Layoutierung im Verhältnis zum Tageslicht (Fenster) und Kunstlicht (Beleuchtung),
• Planung der Lichttechnik (Deckenspiegel direkt oder indirekt/1 K- oder 2 K-Beleuchtung).
Der Zusammenhang zwischen Bildschirmarbeit einerseits und visueller Wahrnehmung andererseits wird damit überdeutlich. Sämtliche Forderungen der DIN 5035 sind einzuhalten.
Arbeitsumgebung, Punkt 16:
“Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm so weit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt”.
Dieser Text ist (teilweise) redundant: Daß leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendungen verursachen dürfen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden müssen – das haben wir im Wesentlichen schon oben (siehe Punkt 15) erfahren. Eine “leuchtende Fläche” ist eben z.B. ein Fenster oder auch eine Leuchte mit einer weiß-matten Acrylglas-Abdeckung. Eine “beleuchtete Fläche” ist zum Beispiel die Arbeitsfläche, die Schreibtischunterlage oder die Bildschirmoberfläche. Interessant ist die Einschränkung “so weit wie möglich”. Dies bedeutet: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die Realisierung einer absolut blend- und reflexionsfreien (Bildschirm-) Arbeitsumgebung fast unmöglich ist.
Im Streitfall mit der Arbeitnehmervertretung und/oder den kontrollierenden Organen empfiehlt sich deshalb auch ein deutlicher Hinweis auf diese Textpassagen der Bildschirmarbeitsverordnung sowie die “Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze” (ZH 1/618).
Tageslichtreduzierung und Entblendung
Die Ausstattung der Fenster “mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung” ist eine Vorgabe ohne Wenn und Aber. Wichtig für die Praxis: Es wird nicht spezifiziert und unterschieden nach Fassaden-/ Fensterfronten in Nord-, Süd-, West- oder Ostlage. Einziger Gestaltungsspielraum bleibt bei der Frage, ob die Maßnahmen außen und/oder innen zu treffen sind.
Der Praktiker weiß jedoch:
• Eine ausschließlich außenliegende Lichtschutzvorrichtung (z.B. Sonnensegel, Horizontaljalousie etc.) bewirkt im heruntergelassenen/aktivierten Zustand mehr als die erwünschte Verminderung des Tageslichteinfalls. Das Fenster erhält einen “Spiegeleffekt”, wenn es – von der Benutzerseite aus gesehen – rückwärtig abgedunkelt ist.
• In diesem “Spiegel” bilden sich nun insbesondere deckenmontierte Leuchten ab.
• Der Effekt: Hohe Leuchtdichte-Kontraste (hell/dunkel) auf der Fensterfläche und je nach Bildschirmstandort/plazierung, Reflexionen auf der bildschirmoberfläche.
So geht es also um zweierlei: Tageslichtreduzierung und Entblendung. Am günstigsten ist es – auch unter Berücksichtigung von Wärmeimmissionen – einen außenliegenden Sonnenschutz in Kombination mit einem innenliegenden Blendschutz einzusetzen. Hierfür sind z.B. Vertikal-Jalousien sehr geeignet. Existiert kein außenliegender Sonnenschutz, dann wird es (nicht nur thermisch!) durchaus schwieriger:
Alle innenliegenden Maßnahmen müssen eine Verdunkelung und eine Entblendung zugleich bewirken. Hier ist es wichtig, bei der Materialauswahl darauf zu achten, daß die Transmission (die Lichtdurchlässigkeit) möglichst gering ist. Der ausschließliche Einsatz von textilen Vertikal-Lamellen bringt hier – speziell in Ost- und Westlagen, bei niedrigen Sonnenständen – also Probleme.
Das Fenster wird, benutzerseitig, zur hellen (diffus) strahlenden Fläche, so daß wiederum hohe Leuchtdichten (durchaus auch > 1 : 10) entstehen. Sämtliche Forderungen der DIN 5035 sind hier einzuhalten. n
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