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Meister und Gesellen können studieren

Neuregelung des Hochschulzugangs in NRW
Meister und Gesellen können studieren

Seit März 2010 ist geregelt, dass Meister/-innen jedes Studium an allen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen aufnehmen können. Auch für Gesellen/-innen mit drei Jahren Berufspraxis gibt es keine Hürden mehr für ein Fachstudium. Schon seit Jahren fordern die Handwerkskammern, die berufliche Bildung aufzuwerten und die Hürden der Hochschulen für beruflich Qualifizierte über Zugangsprüfungen etc. abzuschaffen. „Bislang war es theoretisch möglich, dass jeder einen Weg ins Studium finden kann, zukünftig kann es auch praktisch umgesetzt werden“, so Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags.

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