Seit dem 1. Juli 1998 ist eine neue Baustellenverordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kraft. Sie sieht im Wesentlichen vor, daß auf jeder Baustelle, bei der
• die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
• mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung eine entsprechende Vorankündigung zu übermitteln ist.
Diese muß eine Reihe von Informationen enthalten und sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden. Bei erheblicher Änderung ist sie anzupassen. Außerdem hat man dafür zu sorgen, daß vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird. Von der Umsetzung der Verordnung sind in erster Linie Bauunternehmer und Architekten in Vertretung der Bauherrschaft betroffen, jedoch hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten über die Schutzmaßnahmen zu informieren.
Weitere Informationen: Technische Beratungsstelle der Hwk Ulm, Robert Sowa, Tel. 07 31/14 25-3 60. n
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