Mit der neuen Technischen Anleitung werden die Anforderungen konkretisiert, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden zu beachten sind. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und Planungssicherheit. In ihr wird die Art und Weise der Berücksichtigung von Emissionswerten bestimmt. Damit kann eine bundeseinheitliche Praxis bei Genehmigung, wesentlichen Änderungen und Sanierung genehmigungsbedürftiger Anlagen sichergestellt werden. Die neue TA zur Reinhaltung der Luft löst die aus dem Jahre 1986 stammende TA Luft ab. Diese entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Zusätzlich wurde die Richtlinie an Europäisches Recht angepasst. o
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