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Normung versus Praxis

Babylonisches Wirrwarr in technischen Zeichnungen
Normung versus Praxis

Normung versus Praxis
Tabelle 1: Klassifizierung von Holzwerkstoffen laut Norm DIN EN 13986:2002 Tabelle 2: Mögliche zukünftige Kurzzeichen für Eichenholz. Solche Kurzzeichen gibt es für mehrere hundert Holzarten Tabelle 3: Die Bezeichnung einer Massivholzplatte aus Eiche könnte aus Kürzeln von vier Normen abgeleitet werden. Stellen sich die „Normer“ das so vor? Tabelle 4: Bei Furniersperrholz, Stäbchen- oder Stabplatten könnten neben Normen auch Nutzungsklassen zum Tragen kommen – eine Verbesserung?
Die Norm DIN 919 wird beim Erstellen technischer Zeichnungen in der Holzbranche verwendet. Die wenigsten Anwender sind mit der DIN 919 wirklich glücklich. Zurzeit wird diese Zeichnungsnorm überarbeitet und die Wellen schlagen hinsichtlich der Korrekturen hoch. Nach Auffassung der Verbände und zahlreicher Berufsschullehrer können die geplanten, neuen Kurzzeichen für Werkstoffe usw. nicht einfach aus europäischen Klassifizierungsnormen übernommen werden.

Derzeit steht die Überarbeitung der Norm DIN 919 an. Im Vorfeld hört man hier und da, was sich ggf. ändern soll. Für eine gewisse Unruhe sorgen dabei neue Bezeichnungen von Produkten und Werkstoffen. Neue Bezeichnungen für Produkte und Werkstoffe werden von Fachbuchautoren, Lehrern und anderen betroffenen Kreisen nun aus europäischen Normen abgeleitet.

Dabei wird unterstellt, dass europäische Normen verpflichtend umzusetzen und die dort aufgeführten Klassifizierungen in Zeichnungen anzuwenden sind. Entscheidend ist natürlich, dass derjenige der zeichnet, auch die unterschiedlichsten Klassifizierungen und die damit zusammenhängenden Eigenschaften kennt. Inwiefern das sinnvoll und praktikabel oder unsinnig ist, soll an einigen Beispielen gezeigt werden.
Holzwerkstoffe
Gerne werden die Klassifizierungen von Holzwerkstoffen nach der DIN EN 13986 herangezogen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass Klassifizierungen nicht zu verwechseln sind mit der Benennung eines Produktes/Werkstoffes.
Die Spanplatte – bisher als „FPY“ abgekürzt – soll künftig in Zeichnungen mit P1, P2, P3 usw. gekennzeichnet werden. MDF bleibt beispielsweise MDF oder aber MDF.LA, MDF.H oder MDF.HLS – es kommt auf das Trockenverfahren an. Für Sperrholz gibt es aber nach dieser Norm keine Klassifizierung! Was nun? Zu den Sperrhölzern zählen eben Sperrholz, aber auch Stab- und Stäbchenplatten sowie Kombinationen.
Massivholz
Während bisher die Bezeichnungen von Massivholz in Zeichnungen klar sind, könnte dies bei Anwendung der Lieferbezeichnungen für Rund- und Schnittholz gemäß DIN EN 13556 anders sein. Dabei ist ungeklärt, warum eine Rund- und Schnittholz-Norm Einzug in eine Zeichnungsnorm finden soll. Mit der europäischen Norm werden grundsätzlich immer vier Buchstaben pro Holzart aufgeführt. Steht heute „EI“ für Eiche, könnten zukünftig die Kennungen QCXE, EU für Europäische Eiche stehen – oder QCXX, EU für Mooreiche. Die Tabelle 2 zeigt weitere, mögliche zukünftige Kurzzeichen für Eicheholz.
Neben der DIN EN 13556 existiert aber auch noch die Norm EN 975-1. Diese Norm regelt die Sortierung nach Aussehen für Eiche und Buche. In dieser Norm steht „Q“ für Eiche und „F“ für Buche, „B“ steht beispielsweise für Blockware und die Qualität wird in den Stufen „A“, „B1“, „B2“ und „B3“ angegeben. Beispiel: Q-B-B1.
Sollte Eicheholz dann künftig in Zeichnungen beispielsweise so bezeichnet werden:
QCXE, EU; Q-B-B1?
Da auch die DIN EN 942 „Holz in Tischlerarbeiten“ gilt, müsste die hier enthaltene Klassifizierung ebenfalls zur Anwendung kommen. Die Klassen dieser Norm sind J2, J10, J30, J40, J50. Folglich müsste in Zeichnungen vielleicht folgende Bezeichnung für Eiche geführt werden:
QCXE, EU; Q-B-B1; J10.
Handelt es sich bei dem einzusetzenden Produkt um eine Massivholzplatte (vergleiche Tabelle 1), so sollte gemäß DIN EN 13017 eine Angabe zur „Erscheinungsklasse“ folgen. Es gibt bei Laubholz die Klassen „A“, „B“, „C“.
Eine Massivholzplatte aus Eiche könnte dann – laut der neuen Norm – folgende Bezeichnung tragen: SWP/1 nichttragend; QCXE, EU; Q-B-B1; J10; B.
Die Tabelle 3 zeigt aus welchen Normen die einzelnen Kürzel abgeleitet sind.
Da die deutsche Norm DIN 4076 „Benennung und Kurzzeichen auf dem Holzgebiet“ nicht zurückgezogen wurde, gilt diese nach wie vor, so dass „EI“ weiterhin als Bezeichnung möglich und erlaubt ist. Die Branche sollte darauf bestehen, dass dies so bleibt!
Nimmt man die europäischen Normen allerdings so ernst (wie es einige Personen vorgeben), wird „EI“ bald verschwinden.
Kommen wir nochmals zurück zum Sperrholz. In der o. a. DIN 13986 ist keine Klassifizierung für Sperrholz zu finden. Die anderen vorhandenen europäischen Normen unterscheiden nicht zwischen Furniersperrholz, Stäbchen- oder Stabplatte. Dafür gibt es aber Normen bezüglich Aussehen (DIN EN 635) oder zu den Anforderungen (DIN EN 636). Gehen wir davon aus, dass auch hier die Klassifizierungsnormen für Kennzeichnung in technischen Zeichnungen herangezogen werden, so könnte eine Sperrholzplatte die Bezeichnung EN 636, F40, E20; NKL1; I tragen.
Siehe auch Tabelle 4, die aufzeigt, aus welchen Normen die einzelnen Kürzel abgeleitet sind.
Alles klar? Aber nicht nur bei Holzwerkstoffen stiften die anstehenden Veränderungen Kopfschütteln und Unverständnis. Auch bei Bändern und Dichtungen – der Logik folgend – ergäben sich gravierende Änderungen.
Hier noch ein Beispiel für Bänder, wo die harmonisierte Norm EN 1935 gilt. Diese Klassifizierung besteht aus einer Folge von acht Zahlen, die in einzelnen Kästchen aufgeführt sind.
Beispielsweise: 4 -7- 7- 1- 1- 2 -0 -13
Dabei gibt die letzte Zahl das maximal erlaubte Gewicht der Tür bekannt. So steht die 13 nicht für 13 kg, sondern für 120 kg – das muss man halt wissen. Stünde nur die Zahl 10, wären es 60 kg. Sehr logisch?
Ob die Mitarbeiter in der Planung und in der Fertigung damit klar kommen ist eine andere Sache – Hauptsache wir machen alles europäisch – und das bei einer rein deutschen Norm!
Na dann, ein dreifaches Hoch auf das Normenwirrwarr. ■
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