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Nur mit Zulassung auf sicherer Seite

Handlaufgetragene Systemtreppe aus eigener Fertigung
Nur mit Zulassung auf sicherer Seite

Die TSH System GmbH, ein Unternehmen der Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks bzw. seiner Einrichtungen, stellt Innungsbetrieben gegen Gebühr eine Zulassung für handlaufgetragene Treppen in Lizenz zur Verfügung.

Treppen müssen besondere rechtliche Anforderungen erfüllen. Als erster Flucht- und Rettungsweg müssen sie vor allem stand- und verkehrssicher sein. In den Bauordnungen werden deshalb Standsicherheitsnachweise für Treppen gefordert. Die so genannte handwerkliche Holztreppe (Wangentreppe, aufgesattelte Treppe) erbringt den Nachweis, wenn sie dem Regelwerk „Handwerkliche Holztreppe“ entspricht. Alle sonstigen Treppentypen (Bolzentreppe, handlaufgetragene Treppe, Einholmtreppe usw.) müssen den Standsicherheitsnachweis auf andere Weise erbringen und i. d. R. eine Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) haben.

Wer handlaufgetragene Treppen (oder sonstige ingenieurmäßige Treppenkonstruktionen) ohne bauaufsichtliche Zulassung herstellt und montiert, riskiert viel: Neben der Haftungsproblematik kommt es immer häufiger vor, dass Kunden Treppen ohne entsprechende Nachweise nicht bezahlen. Konsequenz daraus ist, dass der Schreiner einen kostspieligen Einzelnachweis auf seine Kosten führen muss. Denn vertragsrechtlich ist es selbstverständlich, dass nur solche Bauteile verkauft und eingebaut werden dürfen, die eine Zulassung haben, sofern für dieses Bauteil eine Zulassung gefordert wird.
Des Weiteren hat der Anbieter ohne Zulassung auch ein Wettbewerbsproblem: Er täuscht dem Verbraucher eine zugelassene Treppenkonstruktion vor und schädigt so den gesetzestreuen Anbieter.
Gemäß der mittlerweile veröffentlichten ETAG 008 („Leitlinie für europäisch technische Zulassungen für vorgefertigte Treppenbausätze“) kann der Auftraggeber leicht überprüfen, ob der Hersteller entsprechend (konform) mit den gesetzlichen Pflichten gearbeitet hat. Jeder Hersteller handlaufgetragener Treppen und ähnlicher ingenieurmäßiger Konstruktionen benötigt nämlich zukünftig (d. h. spätestens ab 2005) eine „Europäische technische Zulassung“ (ETA), da zulassungspflichtige Treppen dann nur noch mit Übereinstimmungsnachweis und CE-Zeichen verkauft werden dürfen.
Die TSH System GmbH, ein Unternehmen der Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks bzw. seiner Einrichtungen, stellt Innungsbetrieben gegen eine Gebühr eine Zulassung für handlaufgetragene Treppen in Lizenz zur Verfügung.
Auf der Holz-Handwerk 2004 in Nürnberg und vorher bereits auf der DHTI-Jahrestagung am 3. März in Kassel (siehe Kasten links) wird die TSH Systemtreppe vorgestellt. Im Einzelfall können Lizenznehmer bereits seit Januar handlaufgetragene Treppen nach dem TSH-System fertigen.
Infos für Innungsbetriebe
TSH System GmbH, München Tel 089 545828-29
Fax 089 545828-27 oder
Deutsches HolzTreppenInstitut
DHTI, Saarbrücken
Tel 0681 99181-0
Fax:0681 99181-31
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