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Sicher, wenn´s brennt?

Planung und Montage von Feuer- und Rauchschutztüren
Sicher, wenn´s brennt?

Wie häufig schließen Sie eine Feuerschutztür oder gehen an einer Rauchschutztür vorbei? Vermutlich mehrmals täglich. In diesem Beitrag geht es um die richtige Planung, Auswahl und Montage dieser Bauelemente mit im Notfall überlebenswichtigen Schutzfunktionen.

Meist hat sich der Planer darüber den Kopf zerbrochen, warum ausgerechnet an dieser bestimmten Stelle ein entsprechender Schutz vor Feuer oder Rauch vorgesehen sein muss. In der Regel liegen aber auch baurechtliche Anforderungen vor. In der Realität sind diese Funktions-Türen aber allzu oft festgekeilt, teilweise nicht mehr schließbar, Dichtungen fehlen oder befinden sich bezüglich der brandschutztechnischen Eigenschaften in einem funktionslosen Zustand. Oft sind die Türen durch unterschiedliche klimatische Bedingungen stark verformt oder auch durch mechanische Einwirkungen beschädigt.

Als Ursache wird häufig die unsachgemäße Montage angeführt. In der Regel beginnen die Probleme jedoch früher: Bei der Ausschreibung, Planung und der untergeordneten Beachtung der Kundenwünsche in Abstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.
Die Qualitätskette vom Brandschutzkonzept des Bauherrn über den Planer und Ausschreibenden bis zum Hersteller der Türen, der Montagefirma und letztlich dem Betreiber des Gebäudes bestimmt die Funktionsfähigkeit dieser Türen und entscheidet schließlich über Leib und Leben.
Klassifizierung als Qualitätsgrundlage
Die Grundfunktionen dieser Türen sind klar bestimmt. Feuerschutzabschlüsse sind nach DIN 4102-5 selbstschließende Türen und Abschlüsse (z. B. Klappen, Rollläden, Tore), die im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen verhindern. Türen werden in Feuerwiderstandsklassen wie beispielsweise T 30 oder T 90 eingeteilt. Jeder weiß: Die Zahl gibt dabei die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an.
Rauchschutztüren nach DIN 18095-1 sind selbstschließende Türen und dazu bestimmt, im eingebauten Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Als wichtigster Satz gilt: Feuer- und Rauchschutzabschlüsse bilden inklusive Zargen, Türflügeln, Beschlagteilen, umgebendem Mauerwerk, Befestigungsmitteln und allen anderen Zubehörteilen eine betriebsfertige Einheit, deren Dauerfunktionstüchtigkeit und Brandverhalten bzw. Rauchschutzeigenschaften nachgewiesen werden muss.
Die Dauerfunktionstüchtigkeit des kompletten Elementes ist an Probekörpern gemäß DIN 4102-18 bzw. DIN EN 1191 zu prüfen. Türen werden dabei mit 200 000 Zyklen belastet.
Die Prüfung des Brandverhaltens von Feuerschutztüren wird nach DIN 4102­5 bzw. DIN EN 1634–1 an Probekörpern durchgeführt. Dabei werden die Türen in praxisgerechten Abmessungen und Wänden einer Feuerbeanspruchung von der Band- und der Gegenbandseite ausgesetzt. Versagenskriterien auf der dem Feuer abgewandten Seite sind auftretende Flammen, Entzündung eines angehaltenen Wattebausches, die Überschreitung der zulässigen Temperaturerhöhung (im Mittel nicht über 140 K, als Einzelwert nicht über 180 K) sowie starke Rauchentwicklung.
Die Prüfung der Rauchdichtheit erfolgt von beiden Seiten gemäß DIN 18095-2 bzw. DIN EN 1634-3. Die Leckrate darf bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nicht größer sein als 20 m3/h bei einflügeligen Türen (30 m3/h bei zweifl. Türen). Nach der Prüfung muss das Element ohne Werkzeug geöffnet werden können.
Für Rauchschutztüren wird von der anerkannten Prüfstelle ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis erstellt, für Feuerschutzabschlüsse erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt, Berlin) eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung. Jedes Element ist mit einem Kennzeichnungsschild und einem Übereinstimmungszeichen zu versehen; eine Einbau- und Wartungsanleitung ist immer beizulegen. In ihr müssen die Grundsätze des Einbaus, Hinweise auf das zugelassene Befestigungsmittel und die Art und Mindestdicke der Wand beschrieben sein.
Konstruktionsprinzipien
Bei der Vielzahl von geprüften Feuer- und Rauchschutzab- schlüssen kann die nachfolgende Aufstellung lediglich einen allgemeinen Überblick bieten und die wesentlichen Konstruktionsprinzipien aufzeigen. Bei der Konstruktion von Feuer- und Rauchschutztüren achten die Hersteller darauf, dass die Anforderungen als Ganzes erfüllt werden. Das heißt, das Zusammenspiel aller Komponenten muss bis hin zum Wandanschluss aufeinander abgestimmt werden. (Siehe Grafik S. 28)
Feuer- und Rauchschutztüren gibt es als Holz-, Stahl-/Edelstahl- und Aluminiumkonstruktionen. T 30 Konstruktionen aus Aluminium bzw. Stahl sind ab Profildicken von 45 mm bekannt. Holz- und Holzwerkstoffkonstruktionen sind bei T 30 Türen ab 40 mm gebräuchlich. Höhere Feuerwiderstandsklassen werden mit dickeren Konstruktionen und unterschiedlichen Aufbauten erreicht.
Profilarten und Türblattkonstruktionen
Feuerschutztüren benötigen eine thermisch isolierende Wirkung. Daher werden im Bereich von Aluminium- bzw. Stahlkonstruktionen thermisch getrennte Profile eingesetzt. Die thermische Trennung erfolgt dabei über eine isolierende Zwischenschicht z. B. aus Fasersilikatplattenstreifen. Im Holz- und Holzwerkstoffbereich ergibt sich die isolierende Wirkung aufgrund der geringen thermischen Leitfähigkeit von Holz. Hier haben sich Sandwich-Konstruktionen aus unterschiedlichen Werkstoffen durchgesetzt (siehe Bild oben).
Rahmenkonstruktionen aus Holz bestehen fast ausschließlich aus astfreiem Hartholz oder aus speziellen Holzwerkstoffen. Bei Forderungen an erhöhte Sicherheit wie beispielsweise bei einbruchhemmenden Bauteilen werden zusätzlich aussteifende Stabilisatoren band- und schlossseitig möglichst kantennah angebracht, so dass auftretende Biegemomente besser aufgenommen werden können. Nachteilig sind bei metallischen Materialien entstehende Wärme- und Schallbrücken.
Als Einlagen werden in der Regel Vollspanplatten, Mineralfaserplatten oder spezielle Werkstoffe, z. B. zur besseren Schalldämmung, eingesetzt. Für Türen mit höheren Feuerwiderstandsklassen werden auch zementgebundene Holzspanplatten eingesetzt. Daneben sind einige Neuentwicklungen aus Leichtspanplatten oder Spezialwaben mit einer Deckhaut aus epoxidgebundenem Glasgewebe auf dem Markt. In Rauchschutztüren ist der Einsatz von Vollspaninnenlagen bzw. mehrschichtigen Einlagen (Schallschutz) gebräuchlich.
Decks sind Deckplatten, die sowohl die Funktion des Absperrens des Türrohlings erfüllen als auch als Schutz der Einlage gegen Feuchtigkeit und mechanische Belastung, zur Verzögerung des Durchbrandes und als Träger der Oberflächenbeschichtung dienen. Decks bestehen aus Holzfaserhartplatten, Dünnspanplatten, MDF mit Dicken zwischen 1,6 und 6 mm oder Schälfurniere ab einer Dicke von 0,6 mm. Als Decklage bzw. Oberfläche werden Furniere oder Schichtpressstoffe (HPL, CPL, DKS) eingesetzt. Zur Verbesserung der Klimabeständigkeit sowie der Verwindungseigenschaften der Feuer- und Rauchschutztüren werden Aluminiumfolien eingesetzt. Die Verwendung ist insbesondere bei Rauchschutztüren nicht ganz unkritisch, da sich bei Temperaturerhöhungen aufgrund der unterschiedlichen Ausdehnung das Türblatt verformt bzw. sich die Alufolie von der Decklage löst. Duroplastische Klebersysteme halten den Temperaturen von 200 °C längere Zeit stand und führen somit nicht zum Ablösen.
Beschläge
Alle zur Verwendung vorgesehenen Zubehörteile müssen das Übereinstimmungszeichen (Ü- Zeichen) tragen. Es werden Einsteckschlösser nach DIN 18250 verwendet, Türdrückergarnituren werden in DIN 18273 beschrieben.
Die Verriegelung von zweiflügeligen Elementen funktioniert im Standflügel über ein Schaltschloss nach oben/unten und ein Hauptschloss im Gangflügel. Neuere Verriegelungsvarianten im Feuer- und Rauchschutzbereich haben nur im Gangflügel ein Hauptschloss und einen Schnappriegel nach oben.
Federbänder nach DIN 18262 und DIN 18272 dürfen bis zu einem Flügelgewicht von max. 80 kg an Feuerschutztüren verwendet werden. Nicht zulässig ist die Verwendung von Federbändern an zweiflügeligen Türen, an Türen in Montagewänden und Porenbetonwänden und an Türen in Brandschutzverglasungen und an Rauchschutztüren nach DIN 18095.
Da Feuer- und Rauchschutztüren selbstschließend sein müssen, kommen vorzugsweise genormte Schließmittel nach DIN 18263 bzw. DIN EN 1154A zum Einsatz. Ebenso ist die Verwendung von Feststellanlagen in der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung wie auch im Prüfzeugnis geregelt. Die Feststellanlagen vermeiden z. B. den allseits bekannten und unzulässigen Brandschutzkeil zum Offenhalten der Türen. Zusätzlich sind die „Richtlinien für die Zulassung von Feststellanlagen“ des DIBt zu beachten. Bei zweiflügeligen Konstruktionen muss eine kontrollierte Schließfolgeregelung (Standflügel schließt vor Gangflügel) sicher gestellt sein.
Dichtmittel, Dichtprofile und Verglasungen
Neu ist die Regelung des DIBt, dass zur Behinderung des Durchtritts von Rauch, Feuerschutztüren mit einer mindestens dreiseitig umlaufenden Dichtung ausgeführt werden müssen. Diese Regelung bezieht sich lediglich darauf, dass Rauchgase im Brandfall nicht ungehindert durch den Falzbereich entweichen können und darf nicht mit den wesentlich höheren Anforderungen an Rauchschutztüren (Leckrate) verwechselt werden.
In Feuerschutztüren aus Stahlblech, Aluminium bzw. Holz und Holzwerkstoffen sind Dichtungen aus selbstverlöschenden Materialien (EPA, EPDM und Silikon) im Einsatz. Es werden aber auch aufschäumende bzw. aufblähende Materialien im Bereich der Fuge zwischen Türfalz und Zarge angebracht. Diese Mittel haben eine Dicke von 1,5 bis 2,3 mm, schäumen ab ca. 80 °C bis 180 °C auf und verschließen die Fuge.
Bei Rauchschutztüren werden keine aufschäumenden Mittel, sondern insbesondere bei Holz und Holzwerkstoffkonstruktionen leistungsfähige Dichtungen eingesetzt, um die auftretende Verformung bei 200 °C Prüftemperatur auszugleichen. Bei Rauchschutztüren wird der umlaufende Dichtschluss beispielsweise mit absenkbaren Bodendichtungen gewährleistet, für die keine separaten DIN-Normen oder Richtlinien gelten, so dass die Leistungsfähigkeit immer mit dem jeweiligen Bauteil zu überprüfen ist. Ein Austausch der Dichtungen ist deshalb nur im Ausnahmefall mittels einer gutachtlichen Stellungnahme der Prüfstelle möglich.
Da „T-klassifizierte“ Türen „F-Charakter“ besitzen müssen, sind für Feuerschutztüren F-Verglasungen vorgeschrieben. Das heißt: Diese Verglasungen verhindern den Hitzedurchgang fast vollständig (feuerhemmende Bauteile) und erreichen auf der dem Feuer abgekehrten Seite eine Temperaturerhöhung von nicht mehr als 140 K (im Einzelwert dürfen es auch 180 K sein). In Rauchschutztüren können auch G-Verglasungen eingesetzt werden, die die Wärmestrahlung durchlassen. Es können aber auch normales ESG, VSG oder Drahtglas eingesetzt werden.
Qualitätsmerkmal Montage und Wartung
In DIN 18093 ist der Einbau von Feuerschutzabschlüssen mittels Stahleckzargen allgemein und einheitlich geregelt. Da Feuerschutzabschlüsse jedoch einen sehr unterschiedlichen Aufbau haben können, und der Einbau mit unterschiedlichen Zargen in viele Wandbauarten erfolgen kann, muss jede Feuerschutztür mit einer Einbauanleitung ausgeliefert werden. In ihr wird unter anderem die Reihenfolge der Montagevorgänge, die zu verwendenden Montagemittel und die Einstellung der Türen festgelegt. Wichtig ist, dass alle Zargen mechanisch stabil befestigt werden und voll vermörtelt oder mit Mineralwolle (Klasse A) bzw. 2K-PU-Schaum (Klasse B1) ausgefüllt werden müssen.
Ein dauerhaft dichter Anschluss wird erreicht, wenn die Fugen des Baukörperanschlusses mit dauerelastischen Dichtungs massen bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540-1 von beiden Seiten abgedichtet werden.
In der Wartungsanleitung empfiehlt der Hersteller der Türen je nach zeitlichem Intervall die auszuführenden Arbeiten, die notwendig sind, damit Feuerschutzabschluss bzw. Rauchschutztür auch über einen längeren Zeitraum ihre Funktion erfüllen. Der Betreiber des Gebäudes ist verpflichtet, den bestimmungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand der Türen aufrecht zu erhalten.
Falls von der Zulassung abgewichen werden muss, ist es vorteilhaft, wenn dies bereits in der Planungsphase beachtet werden kann. Der Einsatz von Feuerschutztüren, welche von der Zulassung abweichen, ist ebenfalls geregelt: Eine so genannte Zustimmung im Einzelfall (ZIE) kann durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes erteilt werden. Die Zustimmung im Einzelfall kann von jedem beantragt werden; in der Regel wird dieses Verfahren von der ausführenden Firma durchgeführt.
Somit besteht auch für Sonderlösungen eine klare Regelung: Gebastelte Lösungen müssen nicht sein und sind auch nicht zulässig! Sie gefährden nicht nur Leib und Leben, sondern können auch eine Firma oder die ganze Branche in Verruf bringen.
Qualitätskette vom Planer bis zum Betreiber
Eine fachlich korrekte Planung ist – wie so oft – der Garant für ein langfristig funktionierendes Brandschutzkonzept. Nur die richtige Ausschreibung der Tür inklusive der Angabe von Brandschutzklassen, Wandbauart, Beachtung weiterer Leistungseigenschaften und besonderer Kundenwünsche wie z. B. Einbruchhemmung oder Notausgangsverriegelungen führen zu eindeutigen Anforderungen an das Bauteil.
Die richtige Ausschreibung gibt somit vor, ob der Hersteller direkt gemäß Zulassung anbieten kann oder ob mit Zustimmung im Einzelfall angeboten werden muss.
Insbesondere die Montagefirmen müssen sich ihrer hohen Verantwortung bewusst sein und Bedenken anmelden, wenn z. B. Türen in Wänden eingebaut werden sollen, obwohl die Wandart in der Zulassung nicht aufgeführt ist. Für die Montagefirmen ergibt sich bezüglich der Anforderungen an eine Wartung der Türen ein neues Geschäftsfeld als Serviceunternehmen für ganze Gebäude.
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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