Mit Inkrafttreten der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung zum 1. Januar 1999 wird das Meldeverfahren in der Sozialversicherung auf eine neue Grundlage gestellt: Mit einem bundeseinheitlichen Meldevordruck können Firmen alle Sachverhalte melden. Das Sozialversicherungsnachweisheft und mit ihm alle anderen bisher gebräuchlichen Vordrucke haben damit ausgedient. Darauf hat jetzt die HZK-Krankenkasse für Bau- und Holzberufe hingewiesen. n
Teilen: