Der Referentenentwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften liegt seit Anfang Mai auf dem Tisch und stößt in der Handwerksorganisation auf heftige Kritik.
Vor allem die Tatsache, dass von jetzt 94 Berufen in der Anlage A der Handwerksordnung nur noch 32 übrig bleiben sollen ist aus Sicht des Handwerks zentraler Ablehnungsgrund. In dieser Anlage werden die Betriebe aufgeführt, die zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes den Meisterbrief erforderlich macht. Dazu zählt auch der Schreiner und Tischler.
Die anderen 62 werden zu Gewerben, „die als zulassungsfreie Handwerksgewerbe oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können“. Und schließlich soll es weiterhin das handwerksähnliche Gewerbe geben, in dem wiederum 57 Berufe erfasst sind.
Als Aufnahmekriterium in die Anlage A hat der Bundeswirtschaftsminister praktisch ausschließlich ,gefahrgeneigte Handwerke‘ gelten lassen. Andere Kriterien, die vom Handwerk gefordert worden sind, wie Verbraucher- und Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ausbildungsleistung sind weitgehend unberücksichtigt geblieben. o
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