Der Auslegung vieler Gerichte, daß Trockenbau – also das Verkleiden von Wänden oder das Abhängen von Decken – eine handwerkliche Tätigkeit sei und daher nur von Meistern ausgeübt werden dürfe, tritt der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) entschieden entgegen. Bei der Novellierung der Handwerksordnung zum April 1998 habe der Gesetzgeber klarstellen wollen, daß der Trockenbau auch von Betrieben ausgeführt werden dürfe, die keine Meister beschäftigten. Dieses Vorhaben sei aber nicht deutlich in dem Gesetz verankert worden.
Der DIHT hat deshalb das Parlament aufgefordert, den ursprünglichen Willen unverzüglich in eine gesetzliche Regelung umzusetzen. Ansonsten würde eine Vielzahl von Unternehmen, die Trockenbau ausübten, in ihrer Existenz bedroht. n
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