Bei der Besprechung der EnEV bleibt eine Frage häufig unbeantwortet: Wie kann der Inhalt aktuell in die Praxis umgesetzt werden?
Die EnEV selbst ist eine Verordnung der Bundesregierung. Die Erfüllung der Anforderungen der EnEV – also deren Umsetzung – ist aber eine Frage des Baurechts bzw. des Bauordnungsrechts – und das ist eine Angelegenheit der Bundesländer mit ihren Bauregellisten. Das ist die Unterlage, die festschreibt, nach welchen (technischen) Regeln Bauprodukte und Bauteile beurteilt werden. Dort finden sich in der Anlage 11.1 aber nur umfangreiche Vorschriften zur Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten UV und nicht Ug! Und damit sind wir genau beim Problem: UV und Ug sind zwei verschiedene Dinge und haben (fast) gar nichts miteinander zu tun. Die Konsequenz: Es fehlt schon aus formalen Gründen jede Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen.
Auch die Einführung der neuen DIN 4108-4 als Vornorm, die gerade die Umsetzung der EnEV für Glas und Fenster regelt, müsste erst mal in das Baurecht übernommen werden. Dies kann aber gar nicht so schnell geschehen. Das Deutsche Institut für Bautechnik will jetzt diesen Missstand beheben: Die bisher bekannten und geforderten gesetzlichen Rechenwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten von Verglasungen (UV bzw. kV) sollen bis auf weiteres anstelle von Ug in der EnEV weiter verwendet werden können – damit die EnEV aktuell für Glas überhaupt umgesetzt werden kann.
Derzeit ist die EnEV – aber nicht nur für Glas – nicht umsetzbar. Auch für die Bestimmung von Uw (Wärmedurchgangskoeffi-zient von Fenstern) gibt es noch keine Regel, die nach dem Baurecht anwendbar ist. Auch dort will das Deutsche Institut für Bautechnik für eine rasche Klä-rung sorgen.
Was sonst die EnEV für Glas und Fenster bringt, findet sich in aller Kürze in einer Broschüre, die bei der Isolar-Glas-Beratung GmbH, Tel 0 67 63/5 21-5 22, Fax ~/12 78, www.isolar.de, erhältlich ist. o
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