Zusammen mit dem ift Rosenheim hat die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V eine praktikable Regelung zur Erstprüfung von Holzfenstern für die CE-Kennzeichnung erarbeitet. Denn die Holzfensterhersteller können sich die Ergebnisse der Erstprüfung für die CE-Kennzeichnung häufig nicht von ihren Systemhäusern übertragen lassen, wie dies die Hersteller von Kunststoff- und Metallfenstern tun können. Mit dem gemeinsamen Verfahren wird ihnen jetzt ein vergleichbarer Weg eröffnet. Auf einem Workshop bei Weinig in Tauberbischofsheim wurden bereits 80 Teilnehmer von Experten des ift Rosenheim über das Verfahren zur Erstprüfung informiert. Nach der Prüfung am betriebseigenen Prüfstand und der ersten Regelüberwachung kann dann der Eignungsnachweis ausgestellt werden, der ein Gütenachweis ist und gleichzeitig auch als Erstprüfung für die CE-Kennzeichnung verwendet werden kann. Ergänzt wird das RAL-Gütezeichen durch das „ift-zertifiziert“-Zeichen, das die Konformität mit den Eigenschaften dieser Norm für Fenster und Außentüren garantiert.
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