Türen sind oft die kritische Stelle, an der ein Brand in einen noch nicht von den Flammen versehrten Gebäudeteil übergreift. Türen mit den Funktionen des Zentralzugangs oder zur Trennung von Brandabschnitten müssen deshalb im Ernstfall zuverlässig geschlossen bleiben.
Bei Gebäudeabschlüssen zum Feuer- und Rauchschutz müssen alle Beschlagkomponenten und Zubehörteile auf Eignung und dauerhafte Funktionstüchtigkeit geprüft sein. Die Eignung der Produkte ist in dem „Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis“ exakt definiert. Jedes verwendete Bauprodukt für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse muss somit die Eignung mit dem Übereinstimmungszeichen, CE-Zeichen oder allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nachweisen.
Winkhaus verfügt über dieses Prüfzeugnis für 1- und 2-flügelige Feuerschutz- und Rauchschutztüren, zertifiziert durch das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen. Dadurch ist die Eignung für Feuerschutztüren belegt. Außerdem sind Mehrfachverriegelungen von Winkhaus mit Panik-Funktion für 1-flügelige Feuerschutztüren und für den Gangflügel 2-flügeliger Feuerschutztüren mit arretiertem Standflügel geeignet.
Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG
48291 Telgte
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